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Neue Umweltsteuern stossen auf rechtliche Grenzen
Bestehende Steuerarten den oekologischen Anforderungen anpassen
Neben den wirtschaftlichen Folgen von OEkosteuern sollte auch der rechtliche Rahmen beachtet werden. Die von Dr. Frank Balmes am Institut fuer Steuerrecht der Universitaet zu Koeln angefertigte Studie stellt fest, dass eine OEkologiesierung des Steuersystems nur im Rahmen der Verfassung und der europarechlichen Massgaben stattfinden kann. Sein Vorschlag lautet daher, die bestehenden Steuerarten den oekologischen Anforderungen anzupassen. Denn neue Steuern stossen oftmals auf verfassungs- und europarechtliche Grenzen.
Unter Beachtung dieser Sachlage bietet sich - nach Dr. Balmes - zunaechst die OEkologiesierung folgender Steuerarten an: Die Kraftfahrzeugsteuer, die Mineraloelsteuer, die Umsatz-steuer, die kommunale Verpackungssteuer. Fuer die Kraftfahrzeugsteuer koennte der Schadstoffausstoss eines Fahrzeuges als Bemessungsgrundlage dienen. Verfassungsrechtlich bestehen dagegen keine Einwaende, legt Dr. Balmes dar. So naehme der Gesetzgeber Einfluss auf den Schadstoffausstoss pro gefahrenen Kilometer. Die Folge waere eine Reduzierung der Luftverschmutzung. Eine Erhoehung der Mineraloelsteuer hingegen zielt auf die Senkung der absoluten Fahrleistung pro Fahrzeug ab, d.h. auf eine Reduzierung des Energieverbrauchs durch Verteuerung des Indi-vidualverkehrs. Die oekologische Umwidmung der Mineraloelsteuer setzt aber voraus, dass eine Aufnahme saemtlicher Kohleerzeugnisse in den Steuerkatalog, die Aufhebung der Steuerbefreiung fuer Flugbenzin und die Anpassung des Steuersatzes fuer Diesel-kraftstoff erfolgt. Erst dann - so Dr. Balmes - bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Grenze der Sozial-vertraeglichkeit sieht der Koelner Steuerexperte bei einem Steuersatz von 2,- DM je Liter Kraftstoff erreicht. Die Ausweitung der Mineraloelsteuer zur Primaerenergiesteuer scheitert nicht an europarechtlichen Vorgaben, wenn die europaeische Richtlinie in Zukunft auch das Kerosin miteinschliesst. In die Umsatzsteuergesetze koennen ebenfalls oekologische Elemente integriert werden. Europarechtlich zulaessig ist die Festlegung eines erhoehten Steuersatzes fuer besonders schaedliche Konsumgueter. Dazu zaehlen bestimmte Chemiekalien, chlorhaltige Stoffe, gebleichte und nicht recycelte Papierprodukte sowie Putz-, Reinigungs- und Waschmittel, soweit diesen nicht der "Blaue Umweltengel" des Umweltbundesamtes verliehen wurde. Eine Umsatz-steuererhoehung fuer diese Produkte belastet - so Dr. Balmes - den umweltschaedlichen Privatkonsum und wirkt nicht im Sinne einer Produktmittelsteuer wettbewerbsverzerrend. Art. 28 II GG gesteht den Kommunen die Kompetenz zu, eine oertliche Verbrauchssteuer zu erheben. Der OErtlichkeitsbegriff ist nach Meinung von Dr. Balmes nicht restriktiv auszulegen. Es reicht aus, wenn die Steuer an einen oertlichen Vorgang oder an eine oertliche Begebenheit anknuepft. Die Verpackungssteuer, die an die entgeltliche Abgabe von Speisen und Getraenke im Gemeinde-gebiet in nicht wiederverwertbaren Verpackungen anknuepft, erfuellt diese Massgaben. Sie ist geeignet einen Beitrag zur Abfall-vermeidung zu leisten. Dr. Balmes haelt einen ueber seine Vorschlaege hinausgehenden oekologischen Umbau des Steuersystems fuer moeglich. Hier ist die Phantasie des Gesetzgebers gefordert. Seine Studie zeigt in ihrem Theorieteil den rechtlichen Rahmen auf, in dem sich weitergehende Vorschlaege bewegen koennen.
Verantwortlich: Andreas Pozatzidis
Fuer Rueckfragen steht Ihnen Professor Dr. Joachim Lang unter der Telefonnummer 0221/470-2271 zur Verfuegung.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Wirtschaft
überregional
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Deutsch
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