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23.05.2019 13:23

Wie kann künstliche Intelligenz den Verbraucheralltag unterstützen?

Tassilo Frhr. v. Leoprechting Pressestelle
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beabsichtigt, im Programm zur Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft die Entwicklung von Anwendungen künstlicher Intelligenz zur Unterstützung des Verbraucheralltags (consumer enabling technologies) zu fördern. Die Antragstellung ist über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger ab sofort bis zum 03. Juli 2019 möglich.

Künstliche Intelligenz (KI) hat sich zu einem Treiber der Digitalisierung und der Entwicklung (teil-) autonomer Systeme in allen Lebensbereichen entwickelt. KI hat das Potenzial, zu einer Schlüsseltechnologie zu werden, die im Verbraucheralltag eine zunehmende Bedeutung entfaltet. Das BMJV fördert verbraucherfreundliche, KI-basierte Anwendungsszenarien und proto-typische Lösungen, welche Verbraucherinnen und Verbrauchern den Alltag erleichtern, ihre Selbstbestimmung erleichtern, zielgruppengerecht konzipiert sind, die Lebensqualität erhöhen und zum Verbraucherschutz beitragen. Dies können beispielsweise Orientierungshilfen im Alltag sein, Anwendungen zur vereinfachten Rechtsdurchsetzung, Technologien zur Stärkung der Datensouveränität oder Assistenten zur Steigerung von Teilhabe und Empowerment.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben. Erwünscht sind insbesondere Verbundprojekte mit Partnern aus Wissenschaft, Technik und Praxis, die auf Basis von Methoden der KI technische Innovation und verbrauchernahen Anwendungsbezug miteinander vereinen.

Gefördert werden können Projekte verschiedener Disziplinen und unterschiedlicher Größenordnung. Die maximale Fördersumme pro Projekt, unabhängig davon ob es sich um ein Einzel- oder ein Verbundprojekt handelt, beträgt 800.000 Euro.

Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Förderanträgen beurteilt.

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMJV die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger beauftragt.


Wissenschaftliche Ansprechpartner:

Fachliche Rückfragen gerne per E-Mail an innovation@ble.de


Weitere Informationen:

https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=BLEINNO-JV&b=JV23_CON...


Bilder

Anhang
attachment icon Bekanntmachung

Ergänzung vom 24.05.2019

Bitte beachten Sie die Frist:

Die Antragstellung ist über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger ab sofort bis zum 22. Juli 2019 möglich.


Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
Gesellschaft, Informationstechnik, Wirtschaft
überregional
Forschungsprojekte
Deutsch


 

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