Prof. Rudolf Steinberg mit Vorschlägen zur Modifizierung des geplanten Studien-Guthaben-Gesetzes
FRANKFURT / WIESBADEN. Eine drastische Entbürokratisierung statt umfangreicher Ausnahmeregelungen hat der Präsident der Universität Frankfurt, Prof. Rudolf Steinberg, heute in der Anhörung des Wissenschaftsausschusses des hessischen Landtags zum geplanten Studien-Guthaben-Gesetz (StuGuG) der Landesregierung gefordert; er gab damit der seit Wochen andauernden und mit Studierendenprotesten verbundenen Diskussion neue Impulse.
Die Vorschläge Steinbergs umfassen vier Punkte:
* Die Zahl der gebührenfreien Semester sollte auf die doppelte Semesterzahl der Regelstudienzeit erhöht werden.
* Studierende, die nach dem vorliegenden Gesetzentwurf Gebühren zahlen müssten, sollen diese Gebühren zurückerstattet erhalten, wenn sie ein Studium erfolgreich mit Ablauf des Wintersemesters 2005/06 abschließen; Bezug ist hier §5, Absatz 2 des Gesetzentwurfs.
* Studierenden, die ein Zweitstudium absolvieren, sollte ein mögliches 'Restguthaben' aus dem Erststudium angerechnet werden.
* Den Hochschulen sollte ermöglicht werden, aus den Gebühreneinnahmen einen Härtefonds einzurichten, aus dem in besonderen Fällen ein finanzieller Ausgleich geleistet werden kann. Die Entscheidung über derartige Härtefälle sollte ein inneruniversitäres Gremium treffen, das paritätisch aus Mitgliedern der Hochschulleitung und des AStA besetzt ist.
Die Berücksichtigung dieser Vorschläge, so Steinberg vor dem Ausschuss, führe durch ihre Typisierung zu einer drastischen Reduzierung der zu erwartenden Verwaltungskosten. Im Ergebnis sei dennoch kaum mit einer wesentlichen Minderung der Einnahmen zu rechnen.
Überdies könne man auf diese Weise möglichen rechtlichen Bedenken wegen Verstoßes gegen das Rückwirkungsgebot, also den Vertrauensschutz, wirkungsvoll begegnen.
Prof. Steinberg regte weiterhin an, die von ihm vorgeschlagenen Regelungen zeitlich zu befristen, bis die Hochschulen ein Studienverwaltungssystem aufgebaut hätten. Mit Einsatz derartiger Systeme, die zur Zeit in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erprobt werden, kann eine Gebührenpflicht mit in Anspruch genommenen Studienleistungen verknüpft werden. Dies sei ein belastbareres Kriterium für die Erhebung von Gebühren als die Semesterzahl.
Kontakt: Prof. Rudolf Steinberg, Tel.: 798 - 22232; E-Mail: praesident@uni.frankfurt.de
und: uni-frankfurt.de/aktuelles
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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überregional
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