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20.11.2003 12:35

Internationale Klimapolitik

Brigitte Nussbaum Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Westfaelische Wilhelms-Universität Münster

    Münsterscher Ökonom untersucht Umsetzung des Kyoto-Protokolls

    Ist das Kyoto-Protokoll über die Vereinbarungen der Vereinten Nationen zum Klimaschutz in der praktischen Politik umsetzbar oder ist es ein Fehlschlag der internationalen Politik? Zahlreiche Skeptiker sind überzeugt, das Protokoll sei zum Scheitern verurteilt. Entgegen dieser Stimmen glaubt der Volksökonom Prof. Dr. Wolfgang Ströbele von der Universität Münster an die Chancen der internationalen Klimapolitik. Entscheidend ist nach seiner vor allem von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG-BCE) geförderten Studie "Emissionshandel auf dem Prüfstand" jedoch das Verhalten der Europäischen Union. Denn sie müsse berücksichtigen, dass mit dem faktischen Austritt der USA neue Bedingungen gelten. Außerdem müsse vermieden werden, dass komplizierte EU-Regeln den Technologietransfer für Techniken zur rationellen Energieverwendung behindern, wie Ströbele in der neuesten Ausgabe des Forschungsjournals der Universität Münster berichtet.

    Der anthropogene, das heißt vom Menschen verursachte Treibhauseffekt ist die Hauptursache für die Klimaerwärmung und stellt die Menschheit vor eine große energie- und umweltpolitische Herausforderung. Nur durch internationale Kooperation kann das globale Problem der Treibhausgase (THG) sinnvoll angegangen werden. Aufgabe der Ökonomen ist es, Anreizstrukturen zu erkennen. Für die Gruppe der Autofahrer in Deutschland sieht Ströbele beispielsweise das Trittbrettfahrer-Verhalten als eine durchaus rationale Strategie an. Wenn nur einzelne versuchen, Umweltschäden zu vermeiden und dafür Kosten und Einschränkungen auf sich nehmen, ist der Effekt marginal, so dass niemand einen Anreiz verspürt, voranzugehen. Ergebnisse, betont Ströbele, können nur dann erzielt werden, wenn sich möglichst alle Verursacher von Emissionen auf eine gewisse Reduzierung verpflichten.

    Problematisch ist die Tatsache, dass sich längst nicht alle Länder zu Beschränkungen verpflichtet haben. Bei der Kyoto-Konferenz 1997 konnten nur die sogenannten Annex B-Staaten, zu denen die westlichen Industrieländer und die osteuropäischen Länder inklusive Russland zählen, zu Zusagen verpflichtet werden. Länder der dritten Welt machten geltend, dass ihre jetzt stattfindende Entwicklung nicht durch CO2-Einschränkungen behindert werden dürfte. In den vergangenen Jahren wurden Spielregeln geschaffen, die Flexibilität garantieren sollen. Flexibilität bedeutet in diesem Fall, die Reduzierung in dem Land vorzunehmen, in dem sie am kostengünstigsten ist. Als erstes Instrument wurde festgelegt, dass innerhalb der Annex B-Staaten Emissionsmengen untereinander gehandelt werden sollen. Außerdem sollen Annex B-Länder, die Projektmaßnahmen zahlen, Emissionsgutschriften bekommen. Für die Länder, die an sich einen günstigen Kostenrahmen bieten, sich aber nicht zu einer Beschränkung verpflichtet haben, müssen neue Regelungen gefunden werden. So können Annex B-Staaten, die sich dort engagieren und Maßnahmen zur CO2-Einsparungen in diesen Ländern finanzieren, THG-Gutschriften bekommen. "Die in Kyoto vereinbarten Instrumente zur Flexibilitätssteigerung werden in den Konzepten der europäischen Volkswirtschaften bisher aber nur unzureichend umgesetzt", beurteilt Ströbele die Lage.


    Weitere Informationen:

    http://www.wiwi.uni-muenster.de/~15/index.htm


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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