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23.10.2019 18:45

Neue Förderrichtlinie: Künstliche Intelligenz in der zivilen Sicherheitsforschung

Daniela Metz Zivile Sicherheitsforschung
VDI Technologiezentrum GmbH

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat am 15. Oktober 2019 die Förderrichtlinie „Künstliche Intelligenz in der zivilen Sicherheitsforschung“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 - 2023“ veröffentlicht. Die Förderrichtlinie soll ein Beitrag dazu leisten, die Potenziale der Künstlichen Intelligenz zur Erhöhung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu identifizieren und daraus anwendungsbezogen Lösungen zu erarbeiten.

    Künstliche Intelligenz besitzt ein hohes Potenzial, die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie beispielsweise Klimaschutz, demographischer Wandel und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger voranzutreiben.

    Dabei adressiert diese Förderrichtlinie ausschließlich Lösungsansätze, die der „schwachen“ Künstlichen Intelligenz zuzuordnen sind. Es sollen kognitive Leistungen des Menschen in konkreten Anwendungen unterstützt werden. Ein integraler Bestandteil des Lösungsansatzes muss die Fähigkeit zur Selbstoptimierung bzw. das Anlernen durch den Anwender sein.

    Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Ansätzen unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz mindestens eine der drei Säulen des Sicherheitsforschungsprogramms (Schutz und Rettung von Menschen, Schutz kritischer Infrastrukturen und Schutz vor Kriminalität und Terrorismus) adressieren. Zudem ist eine eindeutige Ausrichtung am Bedarf durch den direkten Einbezug von Anwendern (im Regelfall mindestens eines Anwenders aus dem polizeilichen Spektrum) und Industriepartnern sicherzustellen. Isolierte Insellösungen sollen zugunsten ganzheitlicher Ansätze vermieden werden.

    Bilaterale Förderrichtlinie für Projekte mit Österreich

    Die Förderrichtlinie ist für bilaterale Projekte mit Partnern aus Österreich geöffnet. Österreich und Deutschland wollen mit ihrer bilateralen Kooperation bei der Sicherheitsforschung nicht nur die zukünftige nationale Sicherheit stärken, sondern auch einen Beitrag zur europäischen Sicherheitsarchitektur leisten.

    Einreichungsfristen für Projektskizzen:

    Im Rahmen dieser Förderrichtlinie sind die Projektskizzen bis zum 14. Februar 2020 einzureichen. Vor Einreichung einer Skizze ist mit dem Projektträger Sicherheitsforschung Kontakt aufzunehmen.

    Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem des zuständigen Projektträgers VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ) zu nutzen:
    https://www.projekt-portal-vditz.de/bekanntmachung/KunstlicheIntelligenzinderziv...
    Die für eine Beteiligung an der Förderrichtlinie benötigten Informationen sind dort verfügbar, ebenso wie eine verbindliche Vorlage für die Skizzenerstellung. Zusätzlich zu der fristgerechten elektronischen Einreichung muss eine durch die Koordinatorin oder den Koordinator unterschriebene Druckfassung beim Projektträger VDI TZ eingehen.

    Weitere Informationen zu dieser Bekanntmachung finden Sie unter:
    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2650.html


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Dr. Serge Röhrig
    Projektträger Sicherheitsforschung
    VDI Technologiezentrum GmbH,
    Tel.: +49 211 6214-396
    E-Mail: roehrig@vdi.de

    Dr. Christian Fenster
    Projektträger Sicherheitsforschung
    VDI Technologiezentrum GmbH
    Tel.: +49 211 6214-378
    E-Mail: fenster@vdi.de


    Weitere Informationen:

    http://www.sifo.de Webseite für die zivile Sicherheitsforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Kooperationen, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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