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04.12.2019 15:37

DDG warnt vor Selbstbehandlung mit „Fillern“

Jenny Kocerka Geschäftsstelle
Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG)

    Gefährliche Beauty-Trends kursieren im Internet.

    Das Faltenunterspritzen unter Verwendung von hyaluronsäurehaltigen Präparaten ist unter rechtlichen Aspekten eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde. Eine invasive kosmetische Behandlung erfordert ärztliche Fachkenntnisse; eine Fehlbehandlung kann erhebliche gesundheitliche Schädigungen verursachen.

    Nach der Rechtsprechung in Deutschland ist daher eine Faltenunterspritzung durch Personen, die nicht zur Ausübung der Heilkunde befugt sind, nicht zulässig (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2012 – 4 U 197/11 –). Bei Hyaluronsäurepräparaten handelt es sich um verschreibungspflichtige Medikamente; ihre Abgabe zur Selbstinjektion ist Apotheken nicht erlaubt.

    Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) warnt daher vor einem Missbrauch entsprechender Präparate in Form der Selbstinjektion durch Patienten, wie sie neuerdings offenbar in sozialen Medien propagiert wird.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Prof. Dr. med. Peter Elsner
    Friedrich-Schiller-Universität Jena
    Klinik für Dermatologie und Allergologie
    Erfurter Str. 35
    07743 Jena
    E-Mail: elsner@derma-jena.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    jedermann
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Schule und Wissenschaft
    Deutsch


     

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