Die Professorin für Öffentliches Recht ist in eines der höchsten Richterämter berufen worden.
FRANKFURT. Die Goethe-Universität gratuliert „ihrer“ Jura-Professorin Astrid Wallrabenstein, die seit 2010 in Frankfurt Öffentliches Recht lehrt: Sie ist heute als Richterin in den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden.
„Wir sind sehr stolz und freuen uns: Wieder wird ein Mitglied der Goethe-Uni in ein wichtiges öffentliches Amt berufen. Zu dieser überaus ehrenvollen Wahl gratuliere ich der künftigen Verfassungsrichterin Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein und unserem Fachbereich Rechtswissenschaft von Herzen“, reagierte Prof. Dr. Birgitta Wolff, Präsidentin der Goethe-Universität, auf die Bekanntgabe der Wahl. Es sei für die Goethe-Universität sehr ehrenvoll, dass nach Winfried Hassemer und Lerke Osterloh mit Wallrabenstein wieder eine Frankfurter Rechtswissenschaftlerin Frankfurter Ideen in ein solch hohes Amt in unserem Staat einbringen könne.
„Das ist eine wirklich erfreuliche Nachricht in diesen schwierigen Zeiten: Unsere Kollegin Astrid Wallrabenstein geht als Nachfolgerin von Andreas Voßkuhle ans Bundesverfassungsgericht. Mit ihrer anerkannten wissenschaftlichen Expertise vor allem im Sozialrecht sowie im Ausländer- und Migrationsrecht wird sie eine wichtige Rolle in diesem für unseren Verfassungsstaat zentralen Gericht spielen. Neben dem großen persönlichen Erfolg, zu dem ich ihr herzlich gratuliere, zeigt dieses Wahl erneut, dass Frankfurter Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler bundesweit wahrgenommen werden“, kommentiert Prof. Dr. Klaus Günther die Entscheidung.
In der heutigen Sitzung des Bundesrates ist Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein einstimmig in den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden. Sie übernimmt damit das Amt von Andreas Voßkuhle, der nach zwölf Jahren in Karlsruhe als Präsident des Verfassungsgerichts von Stephan Harbarth abgelöst wird. Bundesverfassungsrichter werden wechselweise mit Zweidrittelmehrheit von Bundestag oder Bundesrat gewählt. Das Vorschlagsrecht liegt bei den Parteien. Wallrabenstein ist von den Grünen nominiert worden. Sie ist nun – wie alle anderen 15 Verfassungsrichter – für zwölf Jahre ins Amt gewählt.
Astrid Wallrabenstein hat seit Oktober 2010 die Professur für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Sozialrecht an der Goethe-Universität inne. Außerdem leitet sie zusammen mit ihrer Kollegin Indra Spiecker gen. Döhmann das Institut für europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges), ein Kooperationsprojekt der Goethe-Universität mit den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung. 2012 wurde sie Mitglied im Sozialbeirat der Bundesregierung, seit 2013 ist sie außerdem als Richterin am Hessischen Landessozialgericht tätig. Mit dem Projekt „Migration und Gerechtigkeit im Sozialstaat“ wurde sie 2018 als Goethe-Fellow am Forschungskolleg Humanwissenschaften der Goethe-Universität aufgenommen. An der Goethe-Universität hat Wallrabenstein die Einrichtung einer Law Clinic initiiert, wo Studierende der Rechtswissenschaft kostenlose Rechtsberatung im Aufenthalts- und Sozialrecht anbieten. Wallrabenstein selbst hat u.a. an der Justus-Liebig-Universität in Gießen studiert, bevor sie nach Promotion und Habilitation an die Goethe-Universität kam, hatte sie von 2008 bis 2010 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Bildungsrecht und Recht der sozialen Sicherung an der Universität Bielefeld inne. Wallrabenstein ist 50 Jahre alt und hat zwei Kinder.
Ein Bild zum Download finden Sie unter folgendem Link: http://www.uni-frankfurt.de/88427685
Bildtext: Astrid Wallrabenstein, Juraprofessorin an der Goethe-Universität, wird Richterin am Bundesverfassungsgericht. (Foto: privat)
Informationen: professur-wallrabenstein@jur.uni-frankfurt.de
professur-wallrabenstein@jur.uni-frankfurt.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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