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20.05.2020 11:06

Projekt: Fehlberatung bei der Geldanlage und Provisionen für Berater

Dr. Julia Weiler Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Welches Finanzprodukt das beste für die eigene Geldanlage ist, ist für Privatleute nicht immer leicht zu sagen. Beraterinnen und Berater bieten Hilfe an, doch nicht immer handeln sie im Interesse des Kunden, weil sie für den Verkauf mancher Finanzprodukte eine Provision erhalten. Anders ist das bei der sogenannten Honorarberatung, bei der der Kunde unabhängig vom Kauf des Finanzprodukts nur für die Beratungsleistung zahlt. Dieses Modell fristet in Deutschland jedoch ein Nischendasein. Die Hintergründe untersuchen Prof. Dr. Stephan Paul und Fabian Schmitz vom Institut für Finanzierung und Kreditwirtschaft der Ruhr-Universität Bochum.

    Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW fördert das Projekt „Umsetzung der Honorarberatung in Deutschland – Bestandsaufnahme und Blick in die Zukunft“ mit rund 28.000 Euro für ein Jahr. Es ist offiziell am 1. Januar 2020 gestartet. Eine breit angelegte Befragung von Beraterinnen und Beratern soll im Juni 2020 beginnen.

    Großer Schaden durch Fehlberatung

    Schätzungen einer Bamberger Studie zufolge entstehen den Deutschen jährlich 50 Milliarden Euro Schaden durch falsche Beratung im Finanzdienstleistungsbereich. „Neben menschlichem Versagen liegt das vor allem an den Fehlanreizen für Beraterinnen und Berater, zum Beispiel am Verkaufsanreiz, der durch eine Provision entsteht“, sagt Fabian Schmitz. Um solche Fehlanreize zu vermeiden, fördert die Bundesregierung seit 2013 die Honorarberatung. „In Großbritannien und in den Niederlanden haben sich Provisionsverbote bereits positiv ausgewirkt“, ergänzt Schmitz. „Aber in Deutschland hat sich dieses Modell noch nicht durchgesetzt.“

    Optimierungsvorschläge für gesetzliche Regulierung

    In ihrem Projekt wollen Stephan Paul und Fabian Schmitz analysieren, welche Probleme und Hemmnisse es aus Sicht der Honorarberaterinnen und -berater gibt. Außerdem widmen sich die Forscher der Frage, wie die gesetzliche Regulierung angepasst werden müsste, um die Honorarberatung effizienter zu fördern und somit langfristig zu einer gleichberechtigten Alternative zur provisionsbasierten Beratung zu machen.

    Zu diesem Zweck führen die Wissenschaftler zunächst anhand eines Leitfadens Interviews mit einzelnen Beraterinnen und Beratern durch. Basierend auf den Erkenntnissen wollen sie dann einen standardisierten Fragebogen entwickeln und damit eine größere Gruppe von Beraterinnen und Beratern befragen. Aus den Ergebnissen wollen Schmitz und Paul schließlich Vorschläge ableiten, wie die gesetzliche Regulierung optimiert werden könnte.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Fabian Schmitz
    Finanzierung und Kreditwirtschaft
    Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
    Ruhr-Universität Bochum
    Tel.: 0234 32 25325
    E-Mail: fabian.schmitz@rub.de

    Prof. Dr. Stephan Paul
    Finanzierung und Kreditwirtschaft
    Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
    Ruhr-Universität Bochum
    Tel.: 0234 32 24508
    E-Mail: stephan.paul@rub.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Wirtschaft
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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