Rechtsprofessor Burkhard Boemke von der Universität Leipzig fordert ein schärferes Vorgehen gegen die Ursachen für Schwarzarbeit. "Ob die Verschärfung bereits bestehender Straftatbestände und die massive Erhöhung der Bußgelder von 5000 auf 500 000 Euro sinnvoll ist, lässt sich noch nicht sagen", urteilt der Arbeitsrechtler. Bisher ist Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit eingestuft und steht damit in einer rechtlichen Kategorie mit Verstößen gegen Straßenverkehrs-, Umweltschutz- und Denkmalschutz-vorschriften.
Auf jeden Fall würden Putzfrauen, Babysitter und ihre Arbeitgeber aber durch ein Gesetz gegen Schwarzarbeit abgeschreckt, wie es jetzt von der Bundesregierung erarbeitet wird. Eine Lösung im drohenden Konflikt mit dem Gesetz wäre nach Auffassung des Leipziger Juristen die Ausweitung der derzeit auf 400 Euro pro Monat begrenzten Minijobs.
"Entscheidend ist, dass nicht nur die Symptome, sondern die maßgebenden Ursachen für illegale Beschäftigung bekämpft werden", sagte Boemke. Die Schattenwirtschaft floriere, weil viele Bürger durch die Steuer- und Sozialgesetzgebung, die Verkürzung der Arbeitszeiten und die zunehmende Regulierung des Arbeitsmarktes verunsichert seien. "Regelungen, die der Steuerbürger nicht versteht, werden von ihm auch nicht als moralisch bindend gesehen. Vielmehr führt der Ärger hierüber zu Trotzreaktionen gegenüber dem Steuerstaat", konstatiert Boemke.
Eine langfristige Prävention kann nach Ansicht des Arbeitsrechtlers nur durch eine Abschwächung der Anreize zur Schwarzarbeit erfolgen. Dafür sei die Absenkung der Beitragslast - wie von der Wirtschaft gefordert - auf unter 38 Prozent ebenso erforderlich wie verbesserte Anreize zur Aufnahme von regulärer Beschäftigung im unteren Qualifikationsbereich. tdh
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Burkhard Boemke
Telefon: 0341 - 97 35321
E-Mail: boemke@uni-leipzig.de
www.uni-leipzig.de/~bras/
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).