idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
01.10.2020 15:23

Fostamatinib bei chronischer Immunthrombozytopenie: Zusatznutzen nicht belegt – mangels Vergleich

Jens Flintrop Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

    Fostamatinib bei chronischer Immunthrombozytopenie: Zusatznutzen nicht belegt – mangels Vergleich
    Der Hersteller hat seinen Wirkstoff weder direkt noch indirekt einer zweckmäßigen Vergleichstherapie (Eltrombopag oder Romiplostim) gegenübergestellt.

    Nur placebokontrollierte Studien im Dossier

    Fostamatinib ist zur Behandlung Erwachsener mit chronischer Immunthrombozytopenie zugelassen, die gegenüber anderen Behandlungsarten (hier insbesondere gegenüber der Behandlung mit Kortikosteroiden) therapieresistent sind. In einer frühen Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) untersucht, ob Fostamatinib solchen Patientinnen und Patienten einen Zusatznutzen gegenüber Eltrombopag oder Romiplostim bietet.

    Der Hersteller hat beide Wirkstoffe zwar als zweckmäßige Vergleichstherapie anerkannt, hat aber weder direkte noch indirekte Vergleiche zwischen Fostamatinib und der zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegt. Daher lautet das Fazit: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

    Vergleiche mit zweckmäßiger Vergleichstherapie erforderlich

    In den Zulassungsstudien, deren Daten der Hersteller in seinem Dossier anführt, wurde Fostamatinib mit Placebo verglichen. Randomisierte kontrollierte Studien mit direkten Vergleichen zwischen Fostamatinib und Eltrombopag oder Romiplostim liegen nicht vor. Für einen adjustierten indirekten Vergleich hat der Hersteller keine geeigneten Daten identifiziert.

    Vergleiche mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie sind aber erforderlich, um zu verstehen, welchen Nutzen und Schaden die verschiedenen Therapieoptionen in Relation zueinander für die Patientinnen und Patienten haben. Damit steht und fällt die frühe Nutzenbewertung: Anders lässt sich ein Zusatznutzen, also ein Nutzen-Zugewinn gegenüber der bisherigen Standardbehandlung, nicht ermitteln.

    G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

    Die Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch und fasst einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.

    Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt folgende Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem allgemein verständliche Informationen.


    Originalpublikation:

    https://www.iqwig.de/de/projekte-ergebnisse/projekte/arzneimittelbewertung/2020/...


    Weitere Informationen:

    https://www.iqwig.de/de/presse/pressemitteilungen/2020/fostamatinib-bei-chronisc...


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Medizin
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).