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17.11.1998 00:00

Modegetränke mit Tücken

Gabriele Rutzen Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

    194/98
    Führerscheinentzug bei 0,5 Promille?

    Die Kombination und Konzentration der in alkoholischen Modegetränken enthaltenen Begleitstoffe ist zum Teil so ungewöhnlich, daß ungeschulte Sachverständige falsche Schlüsse aus bestimmten Blutwerten ziehen können, warnen Dr. Rolf Iffland, Dr. Frank Glenewinkel und Dr. Wolfgang Grellner in einer Studie aus dem Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln. Den Ergebnissen der Untersuchung zufolge war zudem in manchen Proben ein in Getränken nicht zugelassener, synthetisch hergestellter Alkohol enthalten.

    Seit einigen Jahren werden vor allem in Großbritannien alkoholische Getränke auf den Markt gebracht, die in Design und Geschmack auf eine sehr junge Käuferschicht abgestimmt sind. Der Verkaufserfolg der meist grellbunten und fruchtig-süßen Designergetränke veranlaßt jetzt auch deutsche Firmen, mit leichten alkoholischen Mischgetränken um jugendliche Konsumenten zu werben.

    Bei einer Analyse der chemischen Zusammensetzung dieser Getränke stellten die Kölner Rechtsmediziner fest, daß in mehreren Flaschen britischen Ursprunges Isopropanol in ungewöhnlich hoher Konzentration vorliegt. Iso- oder 2-Propanol ist ein beispielsweise in Haarwasser enthaltener Alkohol synthetischen Ursprunges, der nach deutschem Lebensmittelrecht Getränken nicht zugesetzt werden darf.

    Bei einem im Rahmen der Studie durchgeführten Trinkversuch konnten die Rechtsmediziner im Blut der Probanden nach dem Genuß von etwa einem Liter alkoholhaltiger Limonade außergewöhnlich hohe Aceton- und Isopropanolwerte feststellen. Ähnlich hohe Konzentrationen von Isopropanol und Aceton als dessen Abbauprodukt finden sich sonst nur bei chronischem Alkoholmißbrauch. Verhängnisvoll kann dies beispielsweise nach einem Verkehrsunfall werden. Wird der vorherige Genuß von Designergetränken als Ursache der ungewöhnlichen Blutwerte nicht berücksichtigt, droht Führerscheinentzug.

    Bei gerichtlichen Untersuchungen haben die ungewöhnlichen und nicht einheitlichen Inhaltsstoffe der Modegetränke auch für die Staatsanwaltschaft ihre Tücken. So sind sogenannte "Nachtrunkbehauptungen" nach dem Genuß von Designergetränken nur schwer nachprüfbar. Ein alkoholisierter Autofahrer begeht beispielsweise Fahrerflucht, wird später von der Polizei zu Hause aufgespürt und behauptet dann, Alkohol erst nach der Fahrt getrunken zu haben. Diese "Nachtrunkbehauptungen" lassen sich bei herkömmlichen Alkoholika anhand des charakteristischen Musters von alkoholischen Begleitstoffen und deren Abbauprodukten leicht überprüfen. Designergetränken werden jedoch unterschiedlichste Alkoholika zugesetzt, so daß sich die jeweiligen Aussagen nur bei gleichzeitiger Analyse des Originalgetränkes überprüfen lassen.

    Verantwortlich: Kathrin Wüst

    Für Rückfragen steht Ihnen Dr. Rolf Iffland unter der Telefonnummer 0221/478-4284 und den Fax-Nummern 0221/478-4261 und 478-3496 zur Verfügung.
    Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web (http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.htm).
    Für die Übersendung eines Belegexemplares wären wir Ihnen dankbar.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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