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22.03.2004 09:28

"Was leisten Hochschulräte?"

Lidia Uffmann Geschäftsbereich Kommunikation - Presse- und Informationsstelle
Fachhochschule Osnabrück

    1. Osnabrücker Kolloquium zum Hochschul- und Wissenschaftsmanagement der Fachhochschule Osnabrück fand große Resonanz

    Bundesweites Echo fand das Erste Osnabrücker Kolloquium zum Hochschul- und Wissenschaftsmanagement, das jetzt an der Fachhochschule Osnabrück zum Thema "Was leisten Hochschulräte?" stattfand. Das Kolloquium wurde im Rahmen des bundesweit einmaligen MBA-Studiengangs Hochschul- und Wissenschaftsmanagement organisiert, der an der Fachhochschule Osnabrück berufsbegleitend angeboten wird.

    Hochrangige Referenten aus dem In- und Ausland loteten die Frage aus, ob sich das Instrument des Hochschulrats, wie es in nahezu allen Hochschulgesetzen der Länder mittlerweile verpflichtend verankert ist, bewährt hat. Prof. Blum, Zentrum für Wissenschaftsmanagement Speyer, und Dr. Christian Berthold, HEConsult, gaben einen

    Überblick über die verschiedenen Modelle, wie sie in den einzelnen Bundesländern entwickelt wurden. Nur externen Besetzungen stehen gemischte Formen aus internen und externen Mitgliedern gegenüber. Auch die jeweiligen Kompetenzen unterscheiden sich gravierend. Die Bandbreite reicht von Empfehlungen und Stellungnahmen über strategische Kompetenzen bis hin zu Entscheidungsbefugnissen. Dr. Klaus Herberger, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, informierte über das neue Universitätsgesetz, das ab 1. Januar 2005 in Baden-Württemberg in Kraft treten wird. Demnach wird sich der Universitätsrat künftig Aufsichtsrat nennen, die Anzahl der Sitzungen pro Jahr ist gesetzlich geregelt.

    In der Diskussion wurde deutlich, dass es keine Patentrezepte gibt, wie ein Hochschulrat zusammenzusetzen sei, da jede Hochschule ihre eigene Kultur und Geschichte besitze. Als grundsätzlich wichtig hervorgehoben wurde, dass der Hochschulrat in jedem Fall strategische Funktionen innehaben sollte, während sowohl das operative Management als auch akademische Entscheidungen in Fragen von Lehre, Forschung und Studium weiterhin den Hochschulen vorbehalten bleiben sollten. Es sei nicht Aufgabe des Hochschulrates über akademische Angelegenheiten wie Prüfungsordnungen oder Studienordnungen zu entscheiden.

    Als ein generelles Problem wurde die gesellschaftliche Legitimation der Hochschulratsmitglieder angesprochen, bei denen es sich generell um Persönlichkeiten handeln muss, die mit dem Hochschul- und Wissenschaftssystem gut vertraut sind. Anfängliche Befürchtungen, der Hochschulrat werde sich zu einem Fremdkörper entwickeln, der die Entwicklung der Hochschulen mehr blockiere denn fördere, hätten sich nicht bewahrheitet. Im Gegenteil: Die Tagungsteilnehmer waren sich einig, dass die Hochschulräte ein kompetentes Gremium darstellen, um nach außen an Autonomie gegenüber dem Staat zu gewinnen und um nach innen für mehr Akzeptanz unliebsamer Entscheidungen zu sorgen. Der Hochschulrat sei in diesem Sinne als ein Instrument des Konfliktmanagements zu sehen.

    Insbesondere im Modell des Verwaltungsrates der TU München, dessen Vorsitzende, Vigdis Nipperdey, über ihre Erfahrungen berichtete, wurde deutlich, welch Kompetenz und Engagement in diesem Gremium versammelt sind. Bei dem Verwaltungsrat handelt es sich um ein Gremium, das sich aus dem Hochschulrat und 10 vom Senat entsandten Mitgliedern zusammensetzt. Diese Verzahnung habe sich in jeder Hinsicht bewährt, betonte Nipperdey. Es wurde zudem deutlich, wie sehr der Erfolg des Hochschulrates abhängig ist von den konkreten Personen. Diese müssten nicht nur über eine hohe Reputation, sei es in der Wissenschaft, sei es in der Industrie, sei es in anderen Sektoren der Gesellschaft, verfügen, sondern auch, da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handele, über ausreichend Zeit und Engagement, um sich tatsächlich mit den Problemen der Hochschulen auseinandersetzen zu können. Auch bedürfe es eines eigenen Apparates, um zeitnah informieren und agieren zu können.

    Ein Schwerpunkt der Tagung galt der Frage, ob und wie sich die Installierung von Hochschulräten auf die Autonomie der Hochschule ausgewirkt habe. Insbesondere bei den Stiftungsräten als der avanciertesten Form des Hochschulrats, wie er für die niedersächsischen Hochschulen eingerichtet wurde, die sich Anfang 2003 zu Stiftungshochschulen umwandelten, ist ein großer Zugewinn an Autonomie gegenüber dem Staat zu verzeichnen, führte Prof. Hans R. Friedrich, Stiftungsrat der FH Osnabrück, aus. Zusammengesetzt aus fünf externen Persönlichkeiten, einem Vertreter des Senats und einem Vertreter des Ministeriums sind auf den Stiftungsrat auch ministerielle Zuständigkeiten bis hin zur Rechtsaufsicht übertragen worden. Die Stiftung ist Eigentümerin aller Liegenschaften der Hochschule, sie besitzt die Dienstherreneigenschaft gegenüber allen Angestellten und Beamten, also auch gegenüber der Professorenschaft, sie entscheidet über den Wirtschaftsplan, den Entwicklungsplan und Veränderungen im Stiftungsvermögen und sie ernennt und entlässt das Präsidium.

    Prof. Nicolai Müller-Bromley, Präsident des hlb, untersuchte die Frage, ob die mögliche Zunahme an staatlicher Autonomie einhergehe mit dem Verlust der korporativen Autonomie, also der akademischen Selbstverwaltung, derzufolge die Hochschulen über ihre Belange - Forschung, Lehre und Studium - selbst und mittels demokratischer Willensbildung entscheiden können. Dabei wurden insbesondere die neuen zentralen Leitungsstrukturen angesprochen, wie sie sich derzeit an den Hochschulen installieren. Diese räumten der Hochschulleitung eine erheblich größere Entscheidungsmacht ein als bislang, während Mitspracherecht und Entscheidungsbefugnisse des Senates zurückgeschraubt worden seien.

    In dem Zusammenhang wurde auf die doppelte Legitimation der Hochschulleitung hingewiesen, in dem diese sowohl vom Senat als auch vom Hochschulrat bzw. Stiftungsrat zu benennen ist. Außerdem wurde es als unabdingbar angesehen, für einen permanenten Informationsfluss zwischen Hochschulrat, Hochschulleitung und Senat zu sorgen. Die jeweiligen Protokolle müssten sämtlichen Mitgliedern zugänglich sein.

    Ein Blick nach Österreich zeigte, dass das Nachbarland die Hochschulräte derzeit als ein Gremium missversteht, dass parteipolitischen Zwecken zu dienen habe, wie Dipl.-Ök. Claudia Meister-Scheytt, Universität Innsbruck, ausführte. Demnach sei ausschließliches Kriterium, wer in den Universitätsrat entsandt werde, die jeweilige Parteizugehörigkeit.

    In einem Ausblick, wie die Hochschulräte sich weiter entwickeln müssen, um ihrer genuinen Aufgabe der Hochschulförderung und -steuerung gerecht werden zu können, waren sich Prof. Dr. Margret Wintermantel, Präsidentin der Universität des Saarlandes und Vize-Präsidentin der HRK, Prof. Dr. Erhard Mielenhausen, Präsident der FH Osnabrück und ebenfalls Vize-Präsident der HRK, sowie Prof. Dr. Martin Stohrer, Präsident der Hochschule für Technik Stuttgart, einig, dass Erfolg oder Misserfolg der Hochschulräte davon abhänge, wie sehr sie sich mit der Hochschule, die sie vertreten, identifizieren und wie sehr es ihnen gelingt, die Hochschulen als komplexe Organisationen zu verstehen, in denen junge Menschen für eine Gesellschaft ausgebildet werden, die als Wissensgesellschaft und im internationalen Wettbewerb auf die Ressourcen Bildung und Qualifikation substantiell angewiesen ist.

    Eine Dokumentation der Tagung sowie nähere Informationen über den berufsbegleitenden MBA-Studiengang Hochschul- und Wissenschaftsmanagement erhalten Sie bei:

    Fachhochschule Osnabrück
    Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
    Institut für Öffentliches Management
    Frau Dipl.-Kff. Marlene Schwegmann
    Tel.: 0541/969-3177, Fax: 0541/969-3176
    E-Mail: m.schwegmann@fh-osnabrueck.de
    www.vm.fh-osnabrueck.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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