idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
07.04.2004 11:19

Abschluss mit "Bachelor of Law"

Gabriele Rutzen Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

    Englisch-deutsches Studienprogramm für Jura
    Abschluss mit "Bachelor of Law"

    Die Universität zu Köln und das University College London bieten ab dem Wintersemester 2004/05 ein vierjähriges englisch-deutsches Studienprogramm für Studienanfänger der Rechtswissenschaften an. Die Teilnehmer, je vier Studierende der Universität zu Köln und des University College London, studieren die ersten beiden Jahre an dem renommierten University College London und wechseln dann an die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln. Dort kann die zweite Hälfte des Programms in vier Semestern absolviert werden. Erfolgreiche Absolventen erwerben zwei akademische Grade, nämlich den "Bachelor of Laws" (LL.B.) des University College London (den akademischen Studienabschluss für Rechtswissenschaft in England) und den "Baccalaureus Legum" der Universität zu Köln. Anschließend kann das rechtswissenschaftliche Studium in Köln fortgesetzt und das juristische Staatsexamen abgelegt werden. Einzelheiten des Studienablaufs und der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Prüfungsordnung.

    Die Teilnehmer müssen eingeschriebene Studierende der Universität zu Köln für den Studiengang Rechtswissenschaft sein. Für drei der vier Semester, die in England studiert werden, kann man sich in Köln beurlauben lassen. Um die Teilnahme bewerben können sich Abiturienten, die im Wintersemester 2004/05 ihr Studium beginnen wollen. Außerdem können sich auch Studierende der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln bewerben, die ihr Studium im Wintersemester 2003/04 oder im Sommersemester 2004 aufgenommen haben. Studienleistungen, die vor Beginn des Programms erbracht worden sind, können jedoch nicht auf die für den Abschluss des Programms erforderlichen Leistungen angerechnet werden.

    Für den Studienabschnitt am University College London sind die dort fälligen Studiengebühren zu entrichten. Sie betragen für zwei Jahre nach dem derzeitigen Stand voraussichtlich rund Euro 6.000. Teilnehmer und Teilnehmerinnen an dem Programm können sich bei Sponsoren um finanzielle Zuschüsse zu den Studiengebühren und Aufenthaltskosten in London bemühen, so dass die Mehrkosten des Studiums in London abgedeckt werden können; Kontakt zu möglichen Sponsoren wird durch die Betreuer des Programms vermittelt.

    Voraussetzung für die Teilnahme an dem Programm sind hervorragende Englisch-Kenntnisse und die besondere Eignung für das binationale Studium der Rechtswissenschaft. Beides wird für Teilnehmer, die sich in Deutschland bewerben, in einem Zulassungsverfahren an der Universität zu Köln festgestellt. Das Zulassungsverfahren besteht aus einer schriftlichen Bewerbung, einem schriftlichen Test, der voraussichtlich Ende Juni 2004 an der Universität zu Köln stattfinden wird, und einem mündlichen Prüfungsgespräch. Bewerbungen sind bis zum 15. Mai 2004 zu senden an: das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, z.H. Herrn Prof. Dr. Thomas Weigend, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln.

    Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias

    Für Rückfragen steht Ihnen Michaela Noack unter der Telefonnummer 0221/470-2780, der Fax-Nummer 0221/470-6352 und der Email-Adresse michael.noack@uni-koeln.de zur Verfügung.
    Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web (http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.html).
    Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir Ihnen dankbar.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    regional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).