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18.05.2004 13:50

Bürgerversicherung: Eine Reformalternative?

Clemens Esser Geschäftsstelle
Institut "Finanzen und Steuern" e.V.

    Zur dringend erforderlichen Reformierung des deutschen Gesundheitswesens ist mit dem seit 1.1.2004 geltenden Gesundheitsmodernisierungs­gesetz nur ein erster Schritt getan worden. Die ursächlichen Probleme des deutschen Gesundheitswesens, insbesondere die Finanzierungsfrage, harren nach wie vor der grundsätzlichen Lösung. Darüber gibt es inzwischen eine intensive politische und wissenschaft­liche Debatte. Namentlich zur Finanzierungsreform sind in jüngster Zeit zahlreiche Modelle entwickelt worden.
    Die Untersuchung des Instituts "Finanzen und Steuern" e.V., Bonn (IFSt-Schrift Nr. 415) zur Bürgerversicherung vermittelt einen Überblick über die wichtigsten de­rzeit diskutierten Mo­delle, angefangen mit den Vorschlägen der "Rürup-Kommission" und der "Herzog-Kom­mis­sion" bis hin zu Konzepten aus der Wissenschaft. Das Ziel ist dabei, diese in der Öffentlichkeit bisher vornehmlich als Schlagwor­­te wahrgenommenen Modelle in ihren Kerngedanken inhaltlich darzustellen und sodann zu bewerten.
    Die Autoren der vorliegenden Schrift kommen zu dem Ergebnis, dass allen anderen Reformoptionen ein Modell vorzuziehen sei, welches drei Elemente miteinander verknüpft: eine für jedermann geltende Krankenversicherungspflicht ("Bürgerversicherung"), "pauschale" Bei­­­trä­ge und als zugelassene (miteinander konkurrierende) Versicherungsanbieter sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch die privaten Versicherungsunternehmen, jeweils mit Gestaltungsfreiheit bezüglich der Höhe der pauschalen Beiträge.
    So sei die gesamte Wohnbevölkerung krankenversichert. Zugleich finde eine Abkopplung der Beiträge von den Löhnen statt. Damit könne das Gesundheitswesen künftig nicht mehr als "Jobbrem­se" bezeichnet werden. Zwischen den Versicherungsanbietern entste­he ein effizienzsteigernder Wettbewerb. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass alle Anbieter unter den gleichen Bedingungen arbeiten müssten. Schließlich werde der nicht in das Krankenversicherungssystem gehörende Ausgleich sozialer Härten in das Steuer- und Transfersystem verlagert, wo die Wirkung viel zielgenauer sei.


    Weitere Informationen:

    http://www.ifst2.de/publikationen/415/inhalt.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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