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21.05.2004 11:12

Gedächtnisfeier zu Ehren von Prof. Dr. Wolfgang Blomeyer

Thomas Wenzel M. A. Presse und Kommunikation
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

    Gedächtnisfeier zu Ehren von Prof. Dr. Wolfgang Blomeyer
    Am 25. Mai 2004 wäre Prof. Dr. Wolfgang Blomeyer, von 1972 bis zu seinem Tod am 20. März 2002 Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Handels- und Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Erlangen-Nürnberg, 70 Jahre alt geworden. Ihm zu Ehren veranstaltet die Juristische Fakultät an diesem Tag eine Gedächtnisfeier in der Aula des Schlosses in Erlangen (Beginn: 17.15 Uhr).

    Nach der Begrüßung durch den Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Mathias Rohe, und Rektor Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske spricht Prof. Dr. Volker Beuthien, bis 2002 Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht an der Philipps-Universität Marburg, zum Thema "Zur Grundlagenungewissheit des deutschen Gesellschaftsrechts". Anschließend wird eine Gedächtnisschrift an Barbara Blomeyer überreicht.

    Wolfgang Blomeyer absolvierte zunächst eine Ausbildung als Industriekaufmann, bevor er das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin, München und New York (M.L.C., Columbia Law School) aufnahm. Der Promotion 1963 schloss sich die Zeit als wissenschaftlicher Assistent von Prof. Rolf Dietz in München an. 1971 habilitierte sich Prof. Blomeyer und folgte 1972 dem Ruf der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg als Nachfolger von Prof. Schnorr von Carolsfeld auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Er war Vorstandsmitglied des Instituts für Wirtschafts- und Arbeitsrecht und übernahm 1991 zudem das Amt des geschäftsführenden Vorstandes des von ihm initiierten interfakultären Instituts für Europäisches Wirtschaftsrecht.

    Das besondere wissenschaftliche Interesse Prof. Blomeyers galt dem Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Von Beginn an setzte er sich mit Wort und Tat für die Förderung der Genossenschaftsidee ein. So saß er seit 1975 im Vorstand des Forschungsinstituts für Genossenschaftswesen der Universität Erlangen-Nürnberg und war Mitherausgeber der Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen. Im Bereich des Arbeitsrechts erforschte Prof. Blomeyer vor allem das Betriebsverfassungsrecht und das Betriebsrentenrecht, über das er ein Standardwerk verfasste.

    Von 1983 bis 1997 gehörte Prof. Blomeyer dem Beirat für Wissenschafts- und Hochschulfragen des Bayerischen Wissenschaftsministeriums an, dessen Vorsitz er seit 1991 innehatte. Des weiteren war er unter anderem Vorsitzender der Juristischen Gesellschaft Mittelfranken und des Fakultäten-Clubs der Universität, Mitglied des Vorstandes der Deutsch-Amerikanischen-Juristen-Vereinigung sowie im Beirat des Verbandsausschusses des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes. Im Herbst 2000 wurde Prof. Blomeyer in Anerkennung seiner Verdienste mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-erlangen.de/infocenter/presse/pressemitteilungen/nachrichten_2004...


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Personalia
    Deutsch


     

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