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26.06.2023 12:31

Goethe-Universität bietet Veranstalter*innen des Camps auf dem Campus Westend Unterstützung an

Dr. Dirk Frank Public Relations und Kommunikation
Goethe-Universität Frankfurt am Main

    Camp und Sommerfest sollen friedlich nebeneinander stattfinden.

    FRANKFURT. Im Streit um ein Protestcamp der Klimaschutzaktivisten End Fossil: Occupy (Frankfurt) und dem Sommerfest der Goethe-Universität hat das Verwaltungsgericht der Stadt Frankfurt am frühen Freitagabend den Einspruch der Aktivisten*innen gegen die Zuweisung einer Alternativfläche abgewiesen. Die Alternativfläche war der Gruppe von der Ordnungsbehörde der Stadt aufgrund der Überschneidung von Zeit und Ort mit dem seit langem geplanten Universitätssommerfest zugewiesen worden.

    „Das jährlich stattfindende Sommerfest ist ein für Studierende wie Mitarbeitende wichtiges Ereignis“, betont der Präsident der Universität, Enrico Schleiff. „Das Fest wird seit Monaten, auch unter Einbezug des AStA, geplant und intensiv vorbereitet.“ Bereits am 13. April war das Fest von Seiten der Universität bei der zuständigen Behörde der Stadt Frankfurt angemeldet worden. Zum 6. Juni war durch End Fossil: Occcupy! dann eine Anmeldung für ein Camp bei der Stadt erfolgt, das mit dem Termin des Sommerfestes zusammenfällt und auf einer sich stellenweise überschneidenden Fläche stattfinden sollte. In der Folge kam es wohl zu einem Abstimmungsversäumnis innerhalb der Behörde, was zu der zeitlichen und örtlichen Überschneidung von Sommerfest und Camp führte.

    „Sicher hätte dieser Konflikt vermieden werden können, wenn die Universität als Eigentümerin der fraglichen Fläche frühzeitig über die Planung für das Camp informiert worden wäre“, so der Präsident. Stattdessen hätte man nur zufällig Kenntnis von den Planungen erlangt und einen möglichen Nutzungskonflikt erkannt. Unmittelbar darauf suchte die Universität den Kontakt zu End Fossil: Occupy!, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Und: „Wir haben uns parallel direkt darum gekümmert, dass dem Camp auch im Falle einer räumlichen Verlegung Infrastruktur in Form von Strom und sanitären Anlagen sowie einem Wasseranschluss zur Verfügung steht und so die Auflagen des Ordnungsamtes erfüllt werden können, welche uns erst im Rahmen das Verwaltungsgerichtsverfahren am vergangenen Freitag übermittelt wurden.“

    Man sei darum bemüht, dass auch mit dieser Verlegung das Programm der Gruppe umsetzbar bleibt und steht mit dieser im Austausch. „Die Universität bekennt sich als Institution vollumfänglich zu dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und respektiert jede Form des friedlichen Protests“, stellt Schleiff klar.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    fachunabhängig
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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