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15.12.1998 10:24

TU München konstituiert Hochschulrat

Dieter Heinrichsen M.A. Corporate Communications Center
Technische Universität München

    Staatsminister Zehetmair hat den von der Technischen Universität München vorgeschlagenen Hochschulrat bestellt. Im Hochschulrat, dessen Verankerung im neuen Bayerischen Hochschulgesetz die Technische Universität München von Anfang an befürwortet hatte, wirken die folgenden Persönlichkeiten mit:

    1) Dipl.-Kfm. Roland Berger, Sprecher der Geschäftsführung der Roland Berger & Partner GmbH, München

    2) Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Richard R. Ernst, Ehrendoktor der TU München (1989), Nobelpreisträger für Chemie (1990), Ordinarius für Physikalische Chemie an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich,

    3) Dr. rer. pol. Jochen Holzer, Ehrensenator der TU München (1997), früherer Vorstandsvorsitzender der Bayernwerk AG, bis Juli 1998 Aufsichtsratsvorsitzender der VIAG AG, München,

    4) Frau Vigdis Nipperdey, Geschäftsführerin des "Forum Ebenhausen" der Stiftung "Wissenschaft und Politik", Icking,

    5) Dr. jur. Dr.-Ing. E. h., Dipl.-Volksw. Heinrich v. Pierer, Ehrendoktor der TU München (1997), Vorsitzender des Vorstands der Siemens AG, München,

    6) Dr.-Ing. E. h., Dipl.-Ing. Bernd Pischetsrieder, Absolvent der TU München (1971), Ehrendoktor der TU München (1997), Vorsitzender des Vorstands der BMW AG, München,

    7) Dr.jur. Henning Schulte-Noelle, Vorsitzender des Vorstands der Allianz AG, München.

    In Anwendung der Experimentierklausel nach Art. 135 des neuen Bayerischen Hochschulgesetzes tritt an der TU München am 1. Januar 1999 ein vom Bayerischen Hochschulgesetz deutlich abweichendes Konzept zur Organisation der Hochschule in Kraft. Während das neue Hochschulgesetz fünf externe Mitglieder sowie den Präsidenten (mit Sitz und Stimme) vorsieht, verzichtet der Präsident an der Technischen Universität München auf seine Mitgliedschaft sowohl im Hochschulrat und als auch im Akademischen Senat. "Hochschulrat und Senat sind Aufsichts- und Kontrollorgane, weshalb sich die Mitgliedschaft der Hochschulleitung mit Sitz und Stimme verbietet", sagte Präsident Wolfgang A. Herrmann bei der konstituierenden Sitzung des Hochschulrates. Nach dem Konzept der TUM bilden Senat (9 Mitglieder) und Hochschulrat (7 Mitglieder) zusammen den Verwaltungsrat. In diesem neuartigen Gremium, für das es bisher kein Vorbild gibt, werden erstmals "Innenansicht" (Senat) und "Außenansicht" (Hochschulrat) zusammengeführt. Zu seinen Befugnissen gehört z. B. die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten. Er wirkt auch bei der Entwicklungs- und Bewirtschaftungsplanung der Universität mit.

    Präsident Herrmann setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit seinem Hochschulrat. Mit dem 64-jährigen Vorsitzenden Dr. Jochen Holzer habe man die Idealbesetzung gefunden, weil er bereit sei, sich voll mit dieser neuen Aufgabe zu identifizieren, sagte Herrmann. Auch die weiteren Persönlichkeiten stünden für Berufs-, Lebenserfahrung und Urteilsfähigkeit. "Die Technische Universität ist stolz auf einen Hochschulrat, dessen Zusammensetzung zeigt, wie überflüssig Bedenken im Rahmen der Hochschulgesetzgebung gewesen sind", so Präsident Herrmann bei der konstituierenden Sitzung des Hochschulrates am 14. Dezember 1998. Als stellvertretende Vorsitzende wählte der Hochschulrat Frau Vigdis Nipperdey.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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