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12.07.2004 15:56

Migranten in der Kommunalpolitik

Gabriele Rutzen Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

    Migranten in der Kommunalpolitik
    Mehr politische Teilhabe durch Umstrukturierung der Ausländerbeiräte in Migrati-onsausschüsse

    Eine viel versprechende und ausbaufähige Alternative zu den bisher üblichen Ausländer-beiräten stellt die Einrichtung eines Migrationsausschusses bzw. eines Beirats zur Zu-wanderung und Integration dar, wie sie in Modellprojekten in Solingen und Duisburg be-reits seit 1999 existieren. An diesen Modellen zeigt sich, dass durch Umstrukturierung die Zusammenarbeit zwischen Rat, Verwaltung und dem Migrationsausschuss bzw. Beirat verbessert und die politische Funktion des Gremiums aufgewertet werden kann. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, die Dr. Markus Ottersbach vom Seminar für Sozial-wisssenschaften der Universität zu Köln im Auftrag des Sozialministeriums Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Landeszentrum für Zuwanderung Nordrhein-Westfalen erstellt hat.

    Die politischen Beteiligungsmöglichkeiten von Zugewanderten, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, noch aus einem EU-Land stammen, sind sehr begrenzt. Unmittelbaren Einfluss auf die Kommunalpolitik können sie nur durch ihre Beteiligung an der Wahl zu den örtlichen Ausländerbeiräten nehmen. Den Kölner Sozialwissenschaftler überzeugt vor allem die Umwandlung der Beiräte in Ausschüsse, wie sie z.B. in Solingen durchgeführt wurde. Grund dafür sind die im Vergleich zu den Ausländerbeiräten nach § 27 der Gemeindeordnung erweiterten Rechte des Ausschusses. Im Unterschied zum Bei-rat, dessen Beschlüsse nur beratenden Charakter haben, kann der Ausschuss Beschlüs-se mit empfehlendem Charakter fassen. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten, die Migranten in der Stadt betreffen und hat formal denselben Stellenwert wie andere kom-munale Ausschüsse. Seine Kompetenzen gegenüber dem Ausländerbeirat werden auf-gewertet. Der Ausschuss hat außerdem Anspruch auf sachliche Ausstattung und Ta-gungsräumlichkeiten. Die Kooperation zwischen Ausschuss und dem Rat sowie der Stadtverwaltung hat sich merklich verbessert. Das liegt auch daran, dass sich der Aus-schuss nicht wie der Beirat ausschließlich aus frei gewählten Mitgliedern, sondern sich je zur Hälfte aus frei Gewählten und Ratsmitgliedern zusammensetzt. Deshalb werden seine Vorschläge eher vom Rat akzeptiert und haben dort ein stärkeres Gewicht.

    Dr. Ottersbach empfiehlt außerdem, dass die Mehrheit der Ausschussmitglieder einen Migrationshintergrund haben sollte, um die Belange der Zugewanderten interessen - und sachgerecht vertreten zu können. Die frei gewählten Mitglieder sollen außerdem den Fraktionsmitgliedern formal gleichgestellt werden, etwa durch eine eigene Geschäftsstelle mit Beratungsräumen und eine gleich hohe Aufwandsentschädigung. Wichtig ist auch die Bereitstellung von Mitteln für die Außenkommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Aus-schüsse. Zur Verbesserung dieser Arbeit ist es sinnvoll, einen fremdsprachlichen Mitar-beiter zur Auswertung der Presse und Kontaktpflege einzustellen. Mit verbesserter Öffent-lichkeitsarbeit würden auch mehr junge Leute und Frauen zur Wahl und Mitarbeit im Aus-länderausschuss motiviert werden. Ein weiterer Ansatz für eine bessere Integration ist die stärkere Öffnung indirekter Formen politischer Teilhabe wie Stadtteil-, Kinder- oder Ju-gendforen sowie Zukunftswerkstätten für Migranten.

    Auch bei einer Kombination aus herkömmlichem Ausländerbeirat und neuem Migration-sausschuss zeigen sich Vorteile. Zwar hat z.B. der Duisburger Beirat für Zuwanderung und Integration formal gesehen nicht den Status eines Ausschusses, er hat jedoch auf-grund der Mitgliedschaft einiger Ratsmitglieder einen stärkeren Einfluss auf die Kommune. Die an der Studie beteiligten Vertreter des Rates, des Beirates und der Verwaltung beur-teilen die Arbeit des Beirates positiv. Zurückzuführen ist das vor allem auf das hohe En-gagement der Vertreter der Stadtverwaltung. Um diese positive Bilanz beizubehalten, sollten unabhängig vom persönlichen Engagement Instrumente geschaffen werden, die die Interessenvertretung der Migranten erleichtern.

    Der klassische Ausländerbeirat, wie z.B. in der Stadt Bonn, besteht aus frei gewählten Mitgliedern und beratenden Mitgliedern, wobei nur die gewählten Mitglieder über ein Stimmrecht im Beirat verfügen. Der Bonner Beirat hat jedoch seinen lange Zeit bestehen-den bedeutenden Einfluss auf die Kommune aufgrund inhaltlicher Schwäche und oft feh-lender Sachkompetenz verloren. Von Politik und Verwaltung wird er deshalb nicht mehr ernst genommen. Um die Mitwirkungsmöglichkeiten und die Integration von Migranten zu verbessern, hat der Stadtrat für die nächste Legislaturperiode die Wahl eines Integrations-rates beschlossen. Der Rat befasst sich mit Migration als Querschnittsaufgabe und spricht Handlungsempfehlungen für den Rat und seine Ausschüsse aus. Der Integrationsrat be-steht zu einem Drittel aus gewählten Ratsmitgliedern und zu zwei Dritteln aus Migranten-vertretern. Wahlberechtigt sind dabei auf Antrag auch eingebürgerte Zuwanderer, die nach den bisherigen Regelungen für die Wahl des Ausländerbeirats nicht wahlberechtigt sind.

    Verantwortlich: Romy Schulze

    Für Rückfragen steht Ihnen Dr. Markus Ottersbach unter den Telefonnummern 0221/ 470 - 6331 und 0221/ 3100168, der Fax-Nr. 0221/ 470 - 7394 oder unter der Email-Adresse Markus.Ottersbach_ezw@uni-koeln.de zur Verfügung.


    Unsere Presseinformationen finden Sie auch im Word Wide Web (http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.html).


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft
    regional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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