Der durch das neue Hochschulgesetz eingeführte Hochschulrat der Universität Trier traf sich am 17. Juli 2004 zu seiner konstituierenden Sitzung. Er umfasst zehn Mitglieder. Die Hälfte wurde vom Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur, Prof. Dr. Zöllner, als externe Mitglieder berufen. Die anderen fünf wählte der Senat der Universität in geheimer Abstimmung.
Externe Mitglieder sind:
Prof. Dr. Gudrun Gersmann, Universität Köln
Dr. Josef Peter Mertes, Präsident der ADD Trier
Prof. Dr. Kay Hailbronner, Universität Konstanz
Dr. Dr. Andreas Barner, Boehringer Ingelheim
OStD Dr. Walter Kuhfuß, Staatl. Studienseminar
Interne Mitglieder sind:
apl. Prof. Dr. Susanne Dierolf, FB IV
Prof. Dr. Hanns W. Maull, FB III
Prof. Dr. Dietrich Dickertmann, FB IV
Prof. Dr. Gerhard Robbers, FB V
Student Markus Nöhl
Der Hochschulrat hat unter anderem die Aufgabe, der Grundordnung und deren Änderungen, der Einrichtung, Änderung und Aufhebung wissenschaftlicher Einrichtungen, den allgemeinen Grundsätzen des Senats zur Zuweisung der Mittel sowie dem Gesamtentwicklungsplan zuzustimmen. Außerdem macht er einen Vorschlag zur Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten. In der konstituierenden Sitzung wurden Dr. Dr. Barner zum Vorsitzenden, Prof. Dr. Gersmann und Prof. Dr. Dickertmann zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Außerdem nahm der Hochschulrat seine Beratungen zur Grundordnung der Universität auf. Die nächste Sitzung findet im September 2004 statt.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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