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09.08.2004 11:12

'Befreiung Kinder' sorgt für Verwirrung

Dr. Ralf Breyer Public Relations und Kommunikation
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (Main)

    Langzeitstudiengebühren: Zehn Prozent der Bescheide für das Wintersemester falsch verschickt / Ursache ist ein Softwareproblem

    FRANKFURT. Etwa 500 von 5.000 Studiengebührenbescheiden für das kommende Wintersemester wurden fälschlich ausgesandt. Das sagte Julia Ostrowicki, die die Umsetzung des von der Landesregierung zu Anfang diesen Jahres Studienguthabengesetzes (StuGuG) an der Universität mitverantwortlich betreut. Ursache ist ein Softwarefehler. Demnach wurden Fristverlängerungen mit dem Zusatz 'Befreiung Kinder', die für das laufende Sommersemester ausgesprochen worden waren, für das Wintersemester nicht berücksichtigt.

    Ein Beispiel: Ein BWL-Studierender hat damit ein Guthaben von 12 Semestern, einschließlich Wintersemester 2003/2004 hat er aber schon 14 Semester studiert, wäre also im Sommersemester 2004 und natürlich weiterhin dann im Wintersemester 2004/2005 gebührenpflichtig. Nun kann er seit 1999 rückwirkend ein Teilzeitstudium geltend machen; der Grund: z.B. Kindererziehung.

    Somit werden ihm nach den Möglichkeiten des Gesetzes vier Semester 'gutgeschrieben'. Das bedeutet: dieser Studierende muss demnach für das Sommersemester 2004 und das Wintersemester 04/05 keine Gebühren zahlen.

    Diese Befreiung wurde ihm im März per Bescheid mitgeteilt und die vier Semester Minderung mit dem Stichwort 'Befreiung Kinder' in das System eingegeben.

    Bei der Erstellung der Bescheide für das Wintersemester hat das System diese bestehende und weiterhin gültige Befreiung jedoch nicht mehr erkannt. Demnach wird er automatisch wieder mit einer Studiendauer von nunmehr 15 Semestern eingestuft und das System erstellt einen - selbstverständlich falschen - Gebührenbescheid für das kommende Wintersemester.

    Die verwendete Software stammt von dem hannoveraner Spezialanbieter HIS (Hochschul-Informations-System) der von der Hessischen Landesregierung beauftragt worden war, die bereits eingesetzte Software dahingehend zu modifizieren, dass die Bestimmungen des StuGuG umgesetzt werden können; eine erste Version war im Februar einsatzfähig; erst Anfang Juli war eine neue Version aufgespielt worden, die speziell für die Arbeit mit dem StuGuG überarbeitet worden war - offenbar noch immer mit kleineren 'Kinderkrankheiten' behaftet.

    Ostrowicki: "Es ist außerordentlich ärgerlich für beide Seiten: Wir haben einen erheblichen Zusatzaufwand und die falsch angeschriebenen Studierenden sind - zu Recht - verärgert. Wir bitten um Verständnis für diese neuerliche Panne." Bereits im Frühjahr waren aufgrund eines Softwarefehlers Bescheide fälschlich ausgesandt worden.

    Den zu Unrecht angeschriebenen Studierenden entsteht übrigens kein Zusatzaufwand: Sie können den ergangenen Bescheid als gegenstandslos betrachten und sich regulär rückmelden; ein formeller Widerspruch ist nicht erforderlich.

    Kontakt: Julia Ostrowicki; Referat für Studienguthaben; Gräfstr. 39; 60325 Frankfurt; Tel.: 069/ /798-22683; Fax: 069 / 798 22880; E-Mail: studienguthaben@uni-frankfurt.de


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    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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