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12.08.2004 14:54

Nürnberger Arbeitsmarktexperte warnt vor Missbrauch bei Ich-AGs

Gertraud Pickel Presse und Kommunikation
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

    Bei der zum Jahresende anstehenden Umsetzung von "Hartz IV" besteht nach Ansicht des Arbeitsmarktexperten Prof. Dr. Hermann Scherl von der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg die akute Gefahr eines massenhaften Missbrauchs von Existenzgründungszuschüssen für so genannte Ich-AGs: Viele Empfänger von Arbeitslosenhilfe, die ab 2005 keinen Anspruch auf das neue Arbeitslosengeld II haben, könnten vorher noch eine Existenzgründung fingieren, um damit für ein weiteres Jahr Geld von der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten. Der Bundesagentur für Arbeit drohen dadurch erhebliche Mehrausgaben, möglicherweise sogar in Milliardenhöhe, die sie zu Kürzungen bei anderen, sinnvolleren arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zwingen würden.

    Bei der bisherigen Praxis der Leistungsgewährung können Arbeitslose, bei denen die Arbeitslosenunterstützung ausläuft, allein schon mit einer Absichtserklärung, dass sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, und mit einer Gewerbeanmeldung einen Existenzgründungszuschuss beanspruchen. Prof. Scherl nimmt an, dass dies auch bisher schon zu missbräuchlicher Inanspruchnahme ohne ernsthafte Existenzgründungspläne angeregt hat und in noch viel größerem Umfang zum Jahresende 2004 dazu anregen würde, wenn die bisherige Praxis der Leistungsgewährung bis dahin nicht geändert wird.

    Er regt deshalb eine schnelle Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Existenzgründungszuschuss an. Die Bundesagentur für Arbeit ist gesetzlich ermächtigt, die Ausführungsbestimmungen zum Existenzgründungszuschuss durch Anordnung festzulegen. Inwieweit sich mit neuen Ausführungsbestimmungen missbräuchliche "Mitnahmen" tatsächlich eindämmen lassen, ist bei gegebener Gesetzeslage allerdings unklar. Nach Meinung von Prof. Scherl liegt der grundlegende Fehler nämlich in der seit Anfang 2003 geltenden gesetzlichen Regelung. Diese kann aber nun kaum mehr bis Dezember 2004 geändert werden.

    Prof. Scherl legt seine Argumente in einer Internetpublikation in der lockeren Form eines fiktiven Interviews mit Fragen und Antworten zum Thema dar.

    Weitere Informationen:
    Prof. Dr. Hermann Scherl
    Professur für Sozialpolitik
    Tel.: 0911/5302-653
    scherl@wiso.uni-erlangen.de


    Weitere Informationen:

    http://www.sozialpolitik.wiso.uni-erlangen.de/down/hartzfehler.pdf


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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