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27.08.2004 09:21

Dr. Rainer Freise setzt Studierende auf die Schiene

Dr. Ralf Breyer Public Relations und Kommunikation
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (Main)

    Senat stimmt Verleihung der akademischen Bezeichnung 'Honorarprofessor' an den Spezialisten für Transportrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft zu

    FRANKFURT. Dr. Rainer Freise, seit 1999 Geschäftsführer der Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH, dem Versicherungsmakler für die Deutsche Bahn Gruppe in Bad Homburg und Leiter 'Versicherungen' der Deutsche Bahn AG in Frankfurt, wird auf Vorschlag des Fachbereichs Rechtswissenschaft und nach Anhörung und Zustimmung durch den Senat der Universität die akademische Bezeichnung 'Honorarprofessor' verliehen.

    Der Fachbereich möchte insbesondere die Expertise des ehemaligen Chefjuristen von Bundes- und Reichsbahn im Haftungs- und Versicherungsrecht für die Studierenden nutzbar machen. Seit 2000 hat Freise einen Lehrauftrag mit Schwerpunkt allgemeines Transportrecht des HGB und das besondere Recht aller Verkehrszweige inne. Seine Lehrveranstaltungen in diesen Themenkomplexen rundeten, so heißt es in der Begründung des Fachbereichs auf Antrag zur Verleihung der Bezeichnung, das Angebot im Haftungs- und Versicherungsrecht, Wahlfachteilgebiet des jetzigen Studienplans und Teilgebiet des wichtigen Schwerpunktbereichsstudiums 'Unternehmen und Finanzen' des künftigen Studienplans ab.

    Freise habe immer wieder Hörern seiner Veranstaltungen die Möglichkeit geboten, sich in diesem Fach prüfen zu lassen, um somit den für die Zulassung zum Ersten Juristischen Staatsexamen erforderlichen Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium zu erwerben. Stark frequentiert sind die Veranstaltungen von Rainer Freise auch von Teilnehmern der Aufbaustudiengänge für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen sowie dem Aufbaustudiengang 'Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht'; auch diesen Studierenden bietet er die Möglichkeit, eine Prüfung in seiner Veranstaltung abzulegen oder betreut sogar im Einzelfall ihre Magisterarbeit.

    Dem ausgewiesenen Fachmann für Transportrecht, der eine für einen Nicht-Wissenschaftler außerordentlich umfängliche Publikationsliste vorzuweisen hat, wird für seine Arbeiten vor allem im Eisenbahntransportvertragsrecht höchstes Niveau bescheinigt.

    Der 59-jährige Dr. Rainer Freise hat langjährige Bindungen zur Universität Frankfurt. Er studierte hier von 1964 bis 1968 Rechtswissenschaft. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung und dem Referendariat folgte im Jahr 1972 die zweite juristische Staatsprüfung in Hessen. Noch während der Referendarzeit wurde er im Jahr 1970 am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität mit einer Dissertation über das Thema 'Die summenmäßige Beschränkung der Reederhaftung nach kommendem Recht' promoviert.

    Berufliche Stationen waren nach einer einjährigen Assistentenzeit an der Universität Frankfurt 1973 der Eintritt in die Dienste der Deutschen Bundesbahn, zunächst in Mainz und später in Frankfurt. Er war unter anderem Bereichsleiter 'Recht' für die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn, von 1993 bis 1998 für die Deutsche Bahn AG in Frankfurt und Berlin.

    Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit war Freise aufgrund seiner Expertise immer wieder Mitglied in wichtigen Reformgremien. Zu nennen sind die Transportrechtsreformkommission des Bundesjustizministeriums, die Mitwirkung als Sachverständiger bei den Konferenzen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OITF) in Bern zur Reform des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COITF) sowie als Mitglied der Rechtsgruppe des Internationalen Eisenbahnverkehrs (UIC) in Paris.

    Kontakt: Prof. Joachim Rückert, Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft, Tel.: 798 - 22201


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Personalia
    Deutsch


     

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