Berlin, 11. August 2025 · Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) begrüßt den Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen, um eine zügige und transparente Anerkennungspraxis zu etablieren. Die Maßnahmen dürften jedoch nicht zu Lasten der Qualität der Krankenversorgung gehen und es sollten keine neuen bürokratischen Hürden generiert werden.
„Die AWMF begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, eine transparente Anerkennungspraxis zu etablieren. Diese ist Ausdruck einer dringend erforderlichen Willkommenskultur, die die AWMF explizit unterstützt und fordert“, erklärt Prof. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF. „Werden die Anforderungen an die Anerkennung transparent kommuniziert und die Prozesse klug und digital aufeinander abgestimmt, können ausländische Fachkräfte schneller entsprechend ihrer Qualifikation in Gesundheitseinrichtungen eingesetzt werden, was dem Fachkräftemangel entgegenwirkt“, konstatiert Prof. Treede. Zur transparenten Kommunikation über die Äquivalenz ausländischer Qualifikationen in akademischen Berufen biete sich die bei der Kultusministerkonferenz geführte Datenbank „ANABIN“ an.
„Die angestrebten Beschleunigungsmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der Qualität der Krankenversorgung gehen“, sagt Prof. Renate Deinzer, Vorsitzende der Kommission Aus-, Weiter- und Fortbildung der AWMF. „Daher muss die Kenntnisprüfung für ausländische Fachkräfte sowohl schriftlich als auch klinisch-mündlich-praktisch erfolgen und den Aspekt der ärztlichen Gesprächsführung beinhalten. Diese Prüfungen sollten sich an die jeweiligen deutschen Staatsexamina anlehnen, mit denen das Studium abgeschlossen und die Approbation erreicht wird. Sie darf nicht hinter diese Standards zurückfallen“, fordert Prof. Deinzer.
„Als höchste Priorität muss die Sicherheit von Patientinnen und Patienten gewährleistet bleiben“, sagt Prof. Henning Schliephake, stellvertretender Präsident der AWMF. Die geplanten Regelungen zur partiellen Berufserlaubnis seien in dieser Hinsicht hochproblematisch. Es würden so Niederlassungen von Personen möglich, die nur in einem ärztlichen Teilbereich tätig werden dürfen und dies durch die (ausländische) Bezeichnung ihrer Qualifikation und Angabe des Tätigkeitsbereichs kenntlich machen. Schon jetzt fiele es Patientinnen und Patienten schwer, die verschiedenen ärztlichen Fachdisziplinen einzuordnen. Entscheiden zu müssen, ob eine Teilanerkennung aufgrund einer in einem anderen Land erworbenen Qualifikation auf ihren Bedarf passe, dürfte erst recht problematisch sein. Auch erfolge die Ausbildung in Deutschland nicht umsonst in der durch die jeweiligen Ordnungen vorgegebenen Breite, was einen ganzheitlichen Blick auf Patienten ermögliche. Das im Gesetzentwurf skizzierte Verfahren einer Teilanerkennung würde darüber hinaus eine komplexe neue Bürokratie erzeugen, was die AWMF ablehnt.
Weitere Informationen
Gemeinsame Stellungnahme der AWMF und der DHM zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
Prof. Rolf-Detlef Treede
Prof. Renate Deinzer
Prof. Henning Schliephake
https://www.awmf.org/die-awmf/awmf-stellungnahmen/stn-awmf-und-dhm-zum-referente...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Biologie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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