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01.11.2004 18:03

Verbleib von NS-Dokumenten aus dem Institut für Anthropologie geklärt

Dr. Ralf Breyer Public Relations und Kommunikation
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (Main)

    Task Force des Präsidenten legt Bericht vor

    FRANKFURT. Die Recherchen einer vom Präsidenten eingesetzten Kommission zur Recherche nach dem Verbleib von NS-Dokumenten im Institut für Anthropologie hat ihren Bericht vorgelegt. Demnach haben sich vermeintlich vermisste Materialien und Dokumente wie Akten zur Sterilisation nie im Besitz des Institutes oder der Universität befunden; andere Materialien befinden sich in anderen Instituten der Universität.

    Soweit im Institut Dokumente aus der NS-Zeit aufgefunden werden konnten, wurden sie sichergestellt und in das Universitätsarchiv überführt; sie sind dort der Öffentlichkeit zugänglich.

    Prof. Klaus-Dieter Thomann hatte in einem Beitrag des 'Spiegel' (42/2004 - 11. Oktober 04) im Rahmen der Berichterstattung zu Ermittlungen gegen den Anthropologie-Professor Reiner Protsch den Vorwurf erhoben, im Institut seien zeitge-schichtlich wertvolle Dokumente und Artefakte aus der NS-Zeit vernichtet worden; ein Vorgang den die Universität fahrlässig zugelassen habe.

    Der Bericht der vom Präsidenten eingerichteten Task Force kommt erfreulicherweise ganz wesentlich zu einem anderen Ergebnis:

    o Im Rahmen der Recherchen ergab sich kein Hinweis darauf, dass sich Sterilisationsakten jemals im Besitz der Frankfurter Universität oder des Instituts für Anthropologie befunden haben.
    Sämtliche Akten im Zusammenhang mit Zwangssterilisationen befinden sich seit Sommer 1985 im Frankfurter Institut für Stadtgeschichte. Das ergibt sich auch aus der von Prof. Thomann angeführten Forschungsarbeit Daum/Deppe 'Zwangssterilisation in Frankfurt von 1933 bis 1945 aus dem Jahre 1991.
    Eine mögliche Vernichtung und der Verbleib von Erbgesundheits- und Patientenakten wäre vor dem Hintergrund etwaiger Entschädigungsansprüche nach dem BEG besonders brisant gewesen. Im Falle einer Vernichtung von Patientenakten würde das für Opfer möglicherweise bedeuten, Ansprüche nach dem BEG nicht beweisen zu können. Zudem sind gerade derartige Dokumente als Zeugnisse der NS-Verbrechen von besonderer historischer und medizingeschichtlicher Bedeutung.

    o Auf Initiative von Prof. Thomann und mit Unterstützung des damaligen Direktors des Instituts für Geschichte der Medizin des Klinikums, Prof. Siefert, konnte bereits vor Monaten eine Glasplattensammlung archiviert werden, die auch während der NS-Zeit angefertigt Bilddokumente enthält.

    o Bei den sichergestellten Vaterschaftsgutachten handelt es sich nicht um NS-typische Dokumente; vielmehr sind es Zeugnisse einer bis in die 90er Jahre üblichen Standardme-thode zur Bestimmung der biologischen Vaterschaft.

    Am 6. August 2004 stellte das Universitätsarchiv 22 Vaterschaftsgutachten aus den frühen 40er Jahren im Arbeitszimmer von Prof. Protsch sicher. Nach Zeugenaussagen wa-ren im Jahr 2001 allerdings tatsächlich knapp 50 Vaterschaftsgutachten aus der Zeit des Nationalsozialismus vernichtet worden - ein bedauerlicher Verlust, auch wenn der erforderliche Aufbewahrungszeitraum von 30 Jahren vergangen war. Überdies handelt es sich bei den 22 vorhandenen und weiteren am 6. August sichergestellten Akten um Kohlepapierdurchschläge. Das bedeutet, dass die Original-dokumente an das Stadtgesundheitsamt oder andere Ämter geschickt wurden und dort in den Patientenakten dokumentiert sein müssten.
    Somit haben diese Akten nicht die gleiche Bedeutung wie die im Frankfurter Institut für Stadtgeschichte befindlichen erbgesundheitlichen Untersuchung und Sterilisationsakten.

    o Im Institut für Anthropologie befand sich eine umfangreiche Sonderdrucksammlung, die auf Anweisung des Präsidenten am 13. Oktober 2004 vom Universitätsarchiv in Verwahrung genommen wurde. Sie ist nahezu vollständig, was ein stichprobenartiger Vergleich des noch vorhandenen Katalogs mit der Sammlung ergeben hat.

    o 346 Röntgenaufnahmen, die das damalige Institut für Erbbiologie und Rassenhygiene bei der Städtischen Klinik Sachsenhausen für Gutachten in Auftrag gegeben hatte, sind im September 2004 vom Universitätsarchiv sichergestellt worden. Ihr Quellenwert ist nach Auskunft des Universitätsarchivars Dr. Michael Maaser von erheblich größerer Bedeu-tung als der der Vaterschaftsgutachten. Prof. Thomann hat diese Bilder, ebenso wie das übrige geborgene Material, bereits gesichtet.

    Die universitätsinterne Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens wird ihre Beweisaufnahme in Kürze abschließen. Nach Auskunft des Vorsitzenden der Kommission wird der Bericht voraussichtlich noch in diesem Jahr dem Präsidium vorgelegt werden können.

    Kontakt: Prof. Rudolf Steinberg, Präsident der Universität Frankfurt; Tel: 069 / 798 22232; E-Mail: praesident@uni-frankfurt.de

    Wünschen Sie mehr Informationen?

    Sollten Sie Interesse an dem vollständigen Bericht der Task Force 'NS-Dokumente' haben, wenden Sie sich bitte an Marion Kath, 798-22232; kath@pvw.uni-frankfurt.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Personalia
    Deutsch


     

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