Freitag, 19. November 2004, 9.30 bis 16.30 Uhr in der FH Köln
Das Versicherungsvertragsgesetz wird grundlegend verändert. Thema des Symposiums sind besonders gravierende Neuerungen sowie die Auswirkungen des Gesetzes auf die Versicherungspraxis.
"Die Vorschläge der Reformkommission für ein neues Versicherungsvertragsrecht (VVG) - Ein Jahrhundertwerk am Horizont?" lautet das Thema des 9. Kölner Versicherungssymposiums, zu dem das Institut für Versicherungswesen der Fakultät 04 der Fachhochschule Köln am Freitag, 19. November 2004, von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr in die Hochschule einlädt. Das Symposium findet im Schmalenbachhörsaal des Geisteswissenschaftlichen Zentrums in der Kölner Südstadt statt (Claudiusstr. 1, 50678 Köln, Hörsaal 69). Nach Ansicht der Bundesregierung ist das 1910 in Kraft getretene VVG nicht mehr zeitgemäß. Das Justizministerium hat daher im Jahr 2000 eine Kommission zur Reform des VVG eingesetzt. Nunmehr hat die Reformkommission ihre Vorschläge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass das VVG einer grundlegenden Revision unterzogen werden wird und dass bislang völlig unbekannte Rechtsfiguren - etwa eine Quotenregelung statt des bisher geltenden Alles- oder Nichts-Prinzips - eingeführt werden sollen. Gemeinsam mit kompetenten Referentinnen und Referenten aus Versicherungswirtschaft und Justiz sollen einige besonders gravierende Neuerungen diskutiert und die Auswirkungen des Gesetzes auf die Versicherungspraxis dargestellt werden. Im Anschluss an jeden Vortrag besteht die Möglichkeit zur Diskussion. Die Teilnahme am Symposium ist kostenlos.
PROGRAMM DES 9. KÖLNER VERSICHERUNGSSYMPOSIUMS AM 19. NOVEMBER 2004
9.30 Uhr
Begrüßung
Prof. Dr. Oskar Goecke, Direktor des Instituts für Versicherungswesen an der FH Köln
9.35 Uhr
Einführung
RA Dr. Theo Langheid, Rechtsanwalt, Mitglied der von der Bundesregierung eingesetzten VVG-Kommission
9.45 Uhr
Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers
Prof. Dr. Peter Schimikowski, Institut für Versicherungswesen
10.30 Uhr Die vorvertragliche Anzeigepflicht
RA Dr. Janina Nitschke, Kanzlei Bach, Langheid & Dallmayr
11.15 Uhr Pause
11.30 Uhr
Vertragliche Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall
Dr. Sven Marlow, Richter am Landgericht Berlin (RiLG Berlin)
12.15 Uhr
Gefahrerhöhung und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
Prof. Dr. Karl Maier, Institut für Versicherungswesen
13.00 Uhr M i t t a g s p a u s e
14.00 Uhr
Rückkaufswert und Bestandsübertragung in der Lebensversicherung
Dr. Peter Präve, Syndikus beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
14.45 Uhr
Wissenszurechnung und Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung
Assessor Manuel Baroch Castellvi, Justitiar bei der Zürich Versicherung
15.30 Uhr
Vorschriften zur Haftpflichtversicherung - ein Überblick
Dipl.-Betriebswirt Bernd Zavelberg, Consultant
Moderation der Veranstaltung: RA Dr. Theo Langheid
Weitere Informationen
FH Köln, Institut für Versicherungswesen (Fakultät 04)
Mainzer Str. 5, 50678 Köln;Tel: (0221) 8275-3271;
Fax: (0221) 8275-3277;Email: info@vw.fh-koeln.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Wirtschaft
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Studium und Lehre
Deutsch
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