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07.12.2004 10:52

Staatliche Folter - Heiligt der Zweck die Mittel?

Volker Schulte Stabsstelle Universitätskommunikation / Medienredaktion
Universität Leipzig

    Podiumsdiskussion mit Rechtswissenschaftlern der Universität Leipzig am 14. Dezember, 18 Uhr, im Historischen Plenarsaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig

    Folter ist verboten. Das besagt - im Sinne einer Deklaration - sowohl die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die 1948 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet wurde, als auch die Europäische Konvention der Menschenrechte. Was dem Grundsatz nach unbestritten ist, wirft in jüngster Zeit die Frage auf: "Muss Folter nicht ausnahmsweise erlaubt sein, wenn ??" Auf einer Podiumsdiskussion suchen Juristen aus Leipzig und Hessen unter Federführung des Instituts für Grundlagen des Rechts der Universität Leipzig nach Antworten.

    Ein Terrorist hat eine Sprengladung an einem belebten Platz deponiert; ein Entführer sein Opfer an einem entlegenem Ort versteckt. In dem fiktiven Ereignis kann ein Stadtviertel zerstört werden, im realen Fall des Frankfurter Bankierssohnes Metzler ging es um das Leben eines Menschen. Muss Folter in solchen Fällen, wenn es um die Erlangung einer existenziellen Information geht, nicht ausnahmsweise erlaubt sein? Darf Folter präventiv zur Abwehr von Gefahren oder zum Schutz von Leben und Gesundheit eingesetzt werden? Um diese Frage dreht sich am 14. Dezember die Podiumsdiskussion "Staatliche Folter - Heiligt der Zweck die Mittel?" Den Hintergrund bilden dabei auch die Ereignisse in Frankfurt/Main, wo soeben der einstige Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner wegen der Androhung von Folter gegenüber dem Entführer von Jakob Metzler vor Gericht stand.

    "Ich bin selber gespannt, was die Diskussion erbringen wird. Vor allem, weil auch die Rechtspraxis zu Wort kommen wird", blickt Prof. Christoph Enders voraus. Erneut ist es dem kürzlich an der Juristenfakultät der Universität Leipzig gegründeten Institut für Grundlagen des Rechts und seinem Geschäftsführenden Direktor gelungen, den Historischen Plenarsaal des Bundesverwaltungsgerichtes nutzen zu können. Hier werden am 14. Dezember der Hessische Generalstaatsanwalt Dieter Anders sowie Prof. Manfred Seebode, Prof. Helmut Goerlich und Prof. Bernd-Rüdiger Kern von der Leipziger Juristenfakultät ihre Gedanken austauschen. Moderiert wird der Diskurs vom Leipziger Rechtsanwalt Prof. Frank Rottmann, der als Honorarprofessor an der Universität lehrt. Unter seiner Gesprächsleitung hat auch das Publikum die Gelegenheit, sich mit Fragen und Äußerungen einzubringen.

    Auf den ersten Blick liegt die Antwort auf die Frage "Folter: Ja oder nein?" auf der Hand: In der Bundesrepublik ist Folter durch den Schutz der Menschenwürde nach Artikel 104 Grundgesetz sowie durch Gesetz verboten. Trotzdem mehren sich die Stimmen, die in problematischen Situationen die Integrität eines (möglichen) Täters gegenüber der Unversehrtheit eines (möglichen) Opfers abgewogen sehen wollen. Folgte man einer derartigen Überlegung, müsste man sich auch deren Konsequenzen stellen: Es bedürfte zum Beispiel einer Entscheidung, wie Folter zu begrenzen wäre, wer über Zeitpunkt und Art des Einsatzes zu befinden hätte und wer sie schließlich ausführen müsste? Dem gegenüber wird in der gesellschaftlichen Debatte ebenso klar die Frage formuliert: Gibt es nicht Bereiche, wie den der Folter, die absolute Tabuzonen darstellen? Muss es diese Absolutheit nicht geben, damit Menschen und Gesellschaft ihre Würde nicht verlieren? Doch wie ist bei einer solchen Entscheidung ein wirksamer Schutz von Leben und Gesundheit möglich? "Antworten auf existenzielle Fragen müssen sorgfältig abgewogen werden, aber manchmal müssen sie auch eindeutig ausfallen", sagt Prof. Christoph Enders.

    Daniela Weber


    Weitere Informationen:
    Prof. Dr. Christoph Enders
    Telefon: 0341 97-35351
    E-Mail: chenders@rz.uni-leipzig.de
    Fax: 0341 97-35359


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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