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25.03.1999 16:03

Vom Wettbewerk überholt

Gabriele Rutzen Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

    61/99

    Rundfunkgebühren verlangen neue Formulierung des Programmauftrags

    Wofür die öffentlich-rechtlichen Sender die Rundfunkgebühr verwenden dürfen, sollte konkreter festgelegt werden. Angesichts des Wettbewerbs zwischen privaten und gebührenfinanzierten Sendern reicht die Umschreibung mit dem Grundversorgungsauftrag nicht mehr aus. Zu diesem Schluß kommt Professor Dr. Horst-Manfred Schellhaaß in seiner Untersuchung "Ist die Rundfunkgebühr eine unzulässige Beihilfe?". Professor Schellhaaß ist Direktor des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln.

    Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen sich im fairen Wettbewerb gegen die Privaten behaupten, meint der Kölner Rundfunkökonom. Dabei dürfen sie keinen Vorteil dadurch erlangen, daß sie die Rundfunkgebühr wettbewerbsbehindernd einsetzen, etwa um Unwirtschaftlichkeiten zu finanzieren. Ein solcher Mißbrauch der Gebühr würde gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen - bisher gibt es dafür aber keine ökonomisch fundierten Nachweise, so Professor Schellhaaß. Um eben diesen Vorwurf der Wettbewerbsbehinderung zu vermeiden, muß der öffentlich-rechtliche Programmauftrag genauer umschrieben werden.

    Professor Schellhaaß weist zudem darauf hin, daß es nicht möglich ist, die Rundfunkgebühr abzuschaffen und gleichzeitig den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag zu erhalten. Dieser Programmauftrag ist vom Wettbewerb ausgenommen und wird durch die Gebühren finanziert. Dafür haben die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Werbebeschränkungen und verpflichten sich, - vereinfacht dargestellt - Normen und Werte an die nachfolgenden Generationen zu vermitteln. Doch auch diesen Programmauftrag sollten sie so effizient wie möglich umsetzen, fordert Professor Schellhaaß. Zugleich stellt er klar, daß es in vielen Fällen schwierig ist, zu unterscheiden, wo die Grundversorgung aufhört und der Wettbewerb anfängt.

    Im Hinblick auf die Beschwerde des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) gegen die Rundfunkgebühr bei der Europäischen Kommission in Brüssel regt Professor Schellhaaß an, die Wettbewerbskonformität der Rundfunkgebühr unter ökonomischen Aspekten zu untersuchen, um festzustellen, ob tatsächlich eine Behinderung des Wettbewerbs vorliegt.

    Verantwortlich: Ingo Gschwilm

    Für Rückfragen steht Ihnen Professor Dr. Horst M. Schellhaaß unter der Telefonnummer 0221/470-4411, der Fax-Nummer 0221/470-4920 und der Email-Adresse Schellhaaß@uni-koeln.de zur Verfügung.
    Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web (http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.htm).

    Für die Übersendung eines Belegexemplares wären wir Ihnen dankbar.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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