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26.05.1999 15:20

Neue Grundordnung verabschiedet: TU München setzt Schlußstein unter Reformwerk

Dieter Heinrichsen M.A. Corporate Communications Center
Technische Universität München

    Die Versammlung der Technischen Universität München hat mit 49 Ja- gegen 8 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung die neue Grundordnung gebilligt. Damit kann zum 1. Oktober 1999 die neue Hochschulverfassung umgesetzt werden. Die Grundordnung regelt Einzelheiten der von der TU München umfassend in Anspruch genommenen "Experimentierklausel" des novellierten Bayerischen Hochschulgesetztes. Erstmals an einer deutschen Hochschule sind die Befugnisse der Universitätsleitung (operative Ebene) und des sog. Verwaltungsrates (Aufsicht) streng getrennt.

    Die Dekane gehören der "Erweiterten Hochschulleitung" an, die über Aufgaben strategischer Bedeutung befindet. Der Verwaltungsrat - eine Art Aufsichtsrat - besteht aus dem Senat (9 Hochschulmitglieder, davon 5 Professoren) und dem neuen Hochschulrat (7 externe Mitglieder); den Vorsitz hat der Hochschulratsvorsitzende Dr. Jochen Holzer.

    Präsident und Vizepräsidenten haben an der TU München bewußt auf Sitz und Stimme in Senat und Hochschulrat verzichtet, um das klare Prinzip der Gewaltenteilung nicht zu verwässern. Dafür erhalten sie in der Hochschulleitung erweiterte Befugnisse, zum Beispiel ein Mitwirkungsrecht bei den Wahlvorschlägen für die Wahl der Dekane.

    Das 1996 begonnene Reformwerk der TU München wurde vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft mehrfach gefördert und ausgezeichnet. Andere Universitäten haben damit begonnen, das Reformkonzept zu übernehmen, das durch klare Personen- statt Gremienverantwortung und das Subsidiaritätsprinzip geprägt ist.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches
    Deutsch


     

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