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Wissenschaft
Universität zu Köln nimmt Stellung zum geplanten Hochschulfreiheitsgesetz
Die Universität zu Köln begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf, der mehr Autonomie für die Hochschulen vorsieht und Möglichkeiten für neue Organisationsstrukturen eröffnet. Gleichzeitig fordert die Universität Überarbeitung unter anderem folgender Punkte:
So beschneidet die Einrichtung eines Hochschulrats mit seinen weit reichenden Kompetenzen in zu starkem Umfang die Rechte der bestehenden Hochschulgremien. Die Universität zu Köln betont, daß Hochschulen Einrichtungen für Wissenschaft und Forschung mit einem gesamtgesellschaftlichen Auftrag und keine Wirtschaftsunternehmen sind.
Unklar bleibt bislang, warum eine Hochschule künftig insolvenzfähig sein soll.
Auch die geplante Regelung zu den Versorgungslasten, d.h. die künftige Organisation der Altersversorgung, muss deutlicher gefasst werden.
Die geplanten Ziel- und Leistungsvereinbarungen dürfen den vom Gesetzgeber versprochenen Autonomiezuwachs nicht durch zu detaillierte Regelungen wieder einschränken.
Gestern ist die Frist abgelaufen, innerhalb derer betroffene Institutionen ihre Stellungnahmen zum Hochschulfreiheitsgesetz abgeben konnten.
Die Hinweise und Anregungen werden in den kommenden Wochen vom Ministerium ausgewertet und sollen in die Formulierung des Gesetzentwurfs einfliessen.
Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden und voraussichtlich am 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Ansprechpartner für Rückfragen: Rektor Prof. Dr. Axel Freimuth,
Tel. 0221 470 2202
Internet-Links:
www.uni-koeln.de
http://www.innovation.nrw.de/Hochschulen_in_NRW/Recht/Hochschulfreiheitsgesetz.h...
Verantwortlich: Dr. Patrick Honecker
Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web unter http://www.uni-koeln.de/pi/.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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