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Wissenschaft
205/99geb1
Schwangerschaft und Geburt in der römischen Antike
Köln, den 22. November 1999 - Im Rahmen der Ringvorlesung "Das Geheimnis der Geburt - Schwangerschaft und Geburt in den antiken Hochkulturen" wird Professor Dr. Andreas Wacke vom Institut für Römisches Recht der Universität zu Köln einen Vortrag mit dem Ti-tel "Schwangerschaft und Recht in der römischen Antike" halten. Der Vortrag findet am
Mittwoch, den 24. November 1999, 11.15 - 12.45 Uhr, im Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Universität zu Köln, Jo-seph-Stelzmann-Str. 9 (Geb. 29), 50931 Köln
statt. Das römische Recht regelte die Schwangerschaft hauptsäch-lich im Interesse der Leibesfrucht. So konnte auch ein nach dem Tode des Vaters geborenes Kind ihn beerben. Auch die rechtlichen Probleme, die sich durch Schwangerschaften von geschiedenen Frau-en und Sklavinnen ergaben waren gesetzlich geregelt. Gleichzeitig wurden schon im römischen Recht den Schwangeren vor Gericht und im Strafvollzug Vergünstigungen zuerkannt.
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Verantwortlich: Robert Hahn
Für Rückfragen steht Ihnen Professor Dr. Andreas Wacke unter der Telefonnummer 0221/470-2665 und der Fax-Nummer 0221/470-5049 zur Verfügung.
Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web
(http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.htm).
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Geschichte / Archäologie, Politik, Recht
regional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch
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