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Wissenschaft
204/1997 23. Oktober 1997
Deutsch-Japanisches Strafrechtssymposium in Trier
Rund sechzig namhafte Strafrechtler haben sich in den vergangenen Tagen in der deutschen Richterakademie in Trier zum dritten deutsch-japanischen Strafrechts-symposium getroffen. Die Rechtsexperten beschaeftigten sich dabei mit der grund-saetzlichen Frage, ob in modernen Industriegesellschaften wie Japan und Deutsch-land das Strafrecht im herkoemmlichen Stil noch als geeignetes Instrument zur Loe-sung komplexer gesellschaftlicher Probleme, wie zum Beispiel denen des interna-tionalen Finanzverkehrs oder der Gentechnik, genutzt werden kann.
In diesem Zusammenhang wurde weiterhin diskutiert, inwieweit die herkoemmlichen Verfahrensvorschriften und die Vollstrek-kungsmoeglichkeiten ihrer Funktionsbestim-mung entsprechen koennen. Die offizielle Eroeffnung des von den Straf-rechtswissenschaftlern Hans-Heiner Kuehne (Universitaet Trier) und Koichi Miyazawa (Keio/Chuo Universitaet) organisierten Sym-posiums uebernahm der Schirmherr der Ver-anstaltung, der rheinland-pfaelzische Justiz-minister Peter Caesar. Im Hinblick auf die zur Zeit in Deutschland herrschende Stim-mungslage und die anstehenden Bundes-tagswahlen sei die Diskussion der inneren Sicherheit von grosser Aktualitaet, meinte Caesar. ,Der Zenith der gesellschaftlichen Veraende-rungen ist noch lange nicht erreicht" so der Justizminister weiter. Peter Schwenk-mezger, der Vizepraesident der Universitaet Trier, lobte die Zusammenarbeit der deut-schen und japanischen Strafrechtler und be-richtete, dass zum Wintersemester 1997/98 rund 100 japanische Studenten an der Uni-versitaet Trier eingeschrieben seien. Die Verbindung von Japan mit Deutschland auf rechtlicher Ebene gruendet sich auf ge-meinsame geschichtliche Wurzeln. Das deutsche Strafgesetzbuch diente als Vorlage fuer das japanische Strafgesetzbuch. Seither bestehen auch Verbindungen zwischen deut-schen und japanischen Rechtswissenschaft-lern, insbesondere im Bereich des Straf-rechts. Eine Einfuehrung deutscher Straf-rechtslehrer in das japanische Strafrecht fand jedoch erst seit Ende der sechziger Jahre durch die Arbeiten von Koichi Miyazawa statt. Als 1972 Hans-Heiner Kuehne im Rahmen einer Gastprofessur bei Miyazawa in Japan weilte, begann eine intensive Zu-sammenarbeit zwischen den beiden. So wurde eine systematische und organisatori-sche Basis geschaffen, um den Strafrechts-vergleich auf deutsch-japanischer Ebene un-abhaengig von den Zufaellen einzelner Koope-rationen zu betreiben. Dadurch gelang es, 1988 ein erstes deutsch-japanisches Straf-rechtssymposium in Koeln und ein zweites 1994 in Tokyo zu organisieren.
Dafuer, dass die Besucher aus Japan auch von Trier und seiner Umgebung etwas mit nach Hause nehmen konnten, sorgten eine Stadt-rundfahrt und mehrere kulinarische und kulturelle Hoehepunkte.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht
überregional
Es wurden keine Arten angegeben
Deutsch
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