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31.01.2007 12:34

Universität Erlangen-Nürnberg: Große Herausforderung für die Kostenabrechnung der Universitäten

Ute Missel Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

    Die deutschen Universitäten stellt das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene 7. Forschungsrahmenprogramm der EU vor große Herausforderungen, was die finanzielle Projektadministration anbelangt. Zu diesem Ergebnis kam ein von den beiden Kanzlerarbeitskreisen Hochschulrechnungswesen und Steuern sowie Arbeitnehmererfinderrecht, EU-Angelegenheiten und Drittmittelfragen in Zusammenarbeit mit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Koordinierungsstelle EG der Wissenschaftsorganisationen (KoWi) veranstalteter Workshop zum Thema "Kostenabrechnung im 7. Forschungsrahmenprogramm", der am 23. Januar 2007 an der Universität Erlangen-Nürnberg stattfand.

    Die Sprecher der beiden Kanzlerarbeitskreise, Wolf-Eckardt Wormser von der Universität Freiburg und Thomas A.H. Schöck von der Universität Erlangen-Nürnberg, beschäftigten sich gemeinsam mit Vertretern der HRK, der KoWi und zahlreicher deutscher Hochschulen mit der Frage, wie die Universitäten mit den geänderten Abrechnungsbedingungen im neuen EU-Forschungsrahmenprogramm umgehen könnten. Die Beteiligungsregeln für das 7. Rahmenprogramm sehen, im Gegensatz zum bisherigen 6. Rahmenprogramm, für Hochschulen keine 100 % Erstattung der zusätzlichen Projektkosten mit einer Overheadpauschale von 20 % mehr vor. Stattdessen wurde die Erstattungsrate auf 75 % aller Projektkosten abgesenkt. Nachdem der Europäische Rechnungshof zum wiederholten Mal das von Hochschulen verwendete Kostenabrechnungsmodell (Zusatzkostenmodell) kritisiert hatte, sah sich die EU-Kommission veranlasst, nunmehr eine Vollkostenrechnung für alle Teilnehmer zu fordern. Um denjenigen Einrichtungen, die bislang noch nicht in der Lage sind, ihre direkten und indirekten Projektkosten in dieser Form auszuweisen, den Übergang zur Vollkostenrechnung zu erleichtern, wurde für eine Übergangszeit von drei Jahren eine Overheadpauschale von 60 % eingeführt, die danach auf wenigstens 40 % abgesenkt werden soll. Ferner besteht für diese Einrichtungen die Möglichkeit, ihre indirekten Kosten anhand vereinfachter Berechnungsmethoden zu ermitteln.

    Mit dieser Möglichkeit einer vereinfachten Berechnung der Gemeinkosten beschäftigen sich die beiden Kanzlerarbeitskreise schon seit fast einem Jahr. In zahlreichen Treffen mit Vertretern der Europäischen Kommission und der Bundesregierung unter Vermittlung von HRK und KoWi loteten die Kanzler Wormser und Schöck gangbare Wege für die deutschen Universitäten aus. Gleichzeitig machten sich Arbeitsgruppen auf Länderebene intensiv Gedanken zu dem Thema. Ziel des Erlanger Workshops war es, möglichst alle an der Diskussion Beteiligten an einen Tisch zu bringen, den aktuellen Stand der verschiedenen Bemühungen festzuhalten und eine Empfehlung zum Umgang mit den veränderten Rahmenbedingungen an die deutschen Universitäten auszugeben.

    Allen im Rahmen des Workshops vorgestellten Rechenmodellen liegt die Überlegung zugrunde, dass die Kosten für das wissenschaftliche Personal in ein Verhältnis zu den übrigen Kosten, die man als Infrastruktur der Hochschule bezeichnen könnte, zu setzen und der sich daraus ergebende Quotient als Gemeinkostenaufschlag auf die Kosten für das wissenschaftliche Personal im konkreten Forschungsprojekt anzuwenden sind. Sie unterscheiden sich in der jeweils verwendeten Datengrundlage und dem Detaillierungsgrad sowie darin, ob der Gemeinkostenaufschlag fächerbezogen oder für die gesamte Hochschule ermittelt wird.

    Alle Beteiligten waren sich einig, dass die diskutierten Modelle noch Fragen offen lassen, wie beispielsweise die Gefahr der Mehrfachabrechnung von Kosten in unterschiedlichen Forschungsprojekten. Eine Berücksichtigung der Unterscheidung von Forschung und Lehre wurde hingegen fast einhellig als nicht erforderlich angesehen. Einigkeit herrschte ferner darüber, dass die Anwendung vereinfachter Verfahren eine finanzielle Besserstellung im Vergleich zur 60 % Pauschale herbeiführen würde. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass Overheadpauschalen im 8. Forschungsrahmenprogramm sicher nicht mehr zur Verfügung stehen werden, bekräftigten die Teilnehmer ihren Willen, ihre Bemühungen zügig weiter zu führen. Kanzler Wormser zeigte sich zuversichtlich, dass die vereinfachten Methoden im kommenden Jahr operationell sein werden.

    An die Universitäten wurde die Empfehlung ausgesprochen, zunächst mit der 60 % Overheadpauschale zu arbeiten, jedoch gleichzeitig mit Nachdruck ihre Kostenrechnung so weiter zu entwickeln, dass sie internationalen Standards entspricht. Die Verwendung vereinfachter Berechnungsmethoden stelle für die Übergangszeit eine Chance dar, die es zu nutzen gelte.

    Die Präsentationen der Veranstaltung sind abrufbar unter:
    http://www.uni-erlangen.de/forschung/eu-forschungsfoerderung/workshop/index.shtml

    Weitere Informationen für die Medien:
    Thomas A.H. Schöck
    Kanzler
    Tel.: 09131/85 -26603
    kanzler@zuv.uni-erlangen.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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