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24.04.2007 16:02

Rücknahme der Aberkennung von Doktorgraden

Dr. Manuela Rutsatz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Leipzig

    In einem Festakt im Bundesverwaltungsgericht nimmt die
    Juristenfakultät der Universität Leipzig die Aberkennung
    von Doktorgraden zwischen 1933 und 1945 zurück.

    Für die Zeit von 1933 bis 1945 sind über 70 Fälle belegt,
    in denen die Juristenfakultät der Universität Leipzig
    Doktorgrade entzogen hat, die sie verliehen hatte. Diese
    Maßnahmen waren Bestandteil der eklatanten Verstöße gegen
    Menschenrechte während der nationalsozialistischen
    Diktatur. Scheinlegales Unrecht führte zur Entrechtung der
    Betroffenen.

    Anknüpfend an einen Beschluss des Akademischen Senats der
    Universität Leipzig vom Juni 2001 hat die Juristenfakultät
    im Januar 2007 festgestellt, dass "in vielen der erwähnten
    Fälle in schwerstwiegender Weise gegen die Menschenwürde
    sowie die Prinzipien der Gerechtigkeit verstoßen wurde".
    Parallel dazu sind die Umstände der Aberkennungen und die
    Biographien der Betroffenen in einem Projekt analysiert
    worden, das Priv.-Doz. Dr. Thomas Henne als Vertreter des
    Lehrstuhls für Römisches Recht geleitet hat.
    In einem Festakt, der am 30. April ab 17:30 Uhr im Rahmen
    der Jahrestagung der Deutsch-Israelischen
    Juristenvereinigung im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
    stattfindet, wird die Juristenfakultät die öffentliche
    Mißbilligung der Aberkennungen der Doktorgrade erklären.
    Dazu wird der Dekan der Juristenfakultät, Prof. Dr.
    Burkhard Boemke, den erwähnten Beschluss präsentieren. Die
    Ergebnisse des Forschungsprojekts werden in einer Broschüre
    vorgestellt, die im Leipziger Universitätsverlag zu dieser
    Veranstaltung erscheint. Beim Festakt werden außerdem - in
    Anwesenheit von etlichen Nachkommen der Betroffenen - deren
    Dissertationen ausgestellt.
    Die Juristenfakultät der Universität Leipzig rückt damit in
    den Kreis anderer Universitäten ein; erstmals werden jedoch
    die Aberkennungen von Doktorgraden auf der Ebene einer
    Fakultät umfassend untersucht.

    Das damals durch die Juristenfakultät begangene Unrecht
    kann zwar nicht ungeschehen gemacht werden; für die
    Betroffenen kommt die Aufarbeitung zu spät. Eingedenk ihrer
    historischen Verantwortung ehrt die Juristenfakultät aber
    die namentlich bekannten Opfer dieser
    nationalsozialistischen Verfolgung, unter ihnen:

    - Dr. Julius Lips, später Rektor der Universität
    Leipzig, Wirtschafts- und Rechtsethnologe

    - Dr. Max Friedlaender, "Vater" des Anwaltsrechts

    - Dr. Kurt Häntzschel, führender Presserechtler der
    Weimarer Republik

    - Dr. Curt Graf, Anwalt und Sozialdemokrat in Leipzig

    - Dr. Eva Lappe, letzte Doktorandin nach 1933 und
    Frauenrechtlerin

    - Dr. Hermann Reinmuth - Widerstand aus christlicher
    Motivation

    Die Universität möchte den Leidensweg der Betroffenen in
    das Gedächtnis der universitären sowie der
    außeruniversitären Öffentlichkeit zurück bringen. Die
    Vertreibung aus der NS-"Volksgemeinschaft" bedeutete
    Entrechtung und dann Emigration oder Ermordung. Die
    Vertreibung aus der universitären Gemeinschaft bedeutete
    Entrechtung durch Entwürdigung. Die Erinnerung an die
    Betroffenen gibt ihnen posthum einen Teil der akademischen
    Würde zurück.

    Für Rückfragen stehen das Dekanat der Juristenfakultät
    (Telefon 0341 97-35100, Fax 0341 97-35299) oder Priv.-Doz.
    Dr. Henne (E- Mail: rechtsgeschichte@gmx.de) gerne zur
    Verfügung.

    Zeit: 30.04.2007, 17:30 Uhr
    Ort: Bundesverwaltungsgericht
    Simsonplatz 1
    04107 Leipzig

    ------------------------------------------------------------

    Weitere Informationen:
    Dekan der Juristenfakultät
    Prof. Dr. Burkhard Boemke
    Telefon: 0341 97-35321
    E-Mail: boemke@uni-leipzig.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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