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Wissenschaft
Die NRW-Hochschulfreiheit: Taugt sie als Vorbild?
2. Hochschulrechtstag klärt umstrittene Rechtsfragen
Das Anfang dieses Jahres in Kraft getretene NRW-Hochschulfreiheitsgesetz hat im Wettbewerb der Bundesländer für Aufsehen gesorgt. Erstmalig sind in einem Bundesland die Hochschulen von staatlicher Fachaufsicht befreit und mit weitgehender Autonomie ausgestattet. Ob das NRW-Modell der Hochschulfreiheit als Vorbild für die anderen Bundesländer taugt, wird im Rahmen des 2. Hochschulrechtstags "Die neue Hochschulfreiheit - das nordrhein-westfälische Modell" an der Universität zu Köln diskutiert. Dieses Jahr werden unter anderem der Fraktionsführer der CDU im Landtag NRW, Helmut Stahl, und der geistige Urheber des NRW-Hochschulfreiheitsgesetz, Prof. Dr. Jörn Ipsen, an dem Symposium teilnehmen.
Bereits der erste Hochschulrechtstag im vergangenen Jahr, der sich mit dem Umbruch der Hochschulmedizin beschäftigte, stieß auf große Nachfrage.
Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, Leiter der Forschungsstelle für Wissenschafts- und Hochschulrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie Prof. Dr. Bernhard Kempen und Prof. Dr. Michael Sachs, Direktoren des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht an der Universität zu Köln, haben den Deutschen Hochschulrechtstag ins Leben gerufen. Das jährlich stattfindende Symposium bietet ein interdisziplinäres wissenschaftliches Diskussionsforum für alle, die am Hochschulrecht interessiert sind.
Termin: Mo. 18. Juni 2007, 11.00 Uhr
Neuer Senatssaal im Hauptgebäude der Universität zu Köln, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln
Internet: http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instwiss/aktuell.htm
Kontakt: Prof. Dr. Bernhard Kempen, 0221/ 470-2364, bernhard.kempen@uni-koeln.de
Verantwortlich: Marisa Roczen
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
regional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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