idw - Informationsdienst
Wissenschaft
Bei der Beurteilung, ob Steuervorschriften der EU-Mitgliedstaaten trotz Differenzierung zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Sachverhalten mit den EG-Grundfreiheiten, also namentlich mit der Niederlassungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit, vereinbar sind, operiert der Europäische Gerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung, beginnend 2005 im Marks & Spencer-Urteil, mit einer weiteren Kategorie möglicher Rechtfertigung der Ungleichbehandlung: der "Wahrung" der von den Mitgliedstaaten selbst (einseitig oder durch DBA) vorgenommenen internationalen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis.
Die IFSt-Schrift Nr. 449 des Instituts "Finanzen und Steuern" (Bonn) unterzieht diese neue Rechtfertigungsfigur und ihre nicht immer ganz einheitliche Verwendung in den späteren Urteilen einer eingehenden rechtsdogmatischen Analyse.
Behandelt werden dabei auch wichtige Einzelfragen, wie beispielsweise das Verhältnis zwischen dem Aufteilungs-Argument und den bisher vom EuGH anerkannten Rechtfertigungsgründen (z.B. Vermeidung der Steuerumgehung, Erhalt der steuerlichen Kohärenz), ferner die durchgehende Sperrwirkung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Die praktische Auswirkung der neuen Rechtsprechung wird namentlich für folgende Regelungsbereiche untersucht: inländische Berücksichtigung der Verluste ausländischer Tochtergesellschaften oder Betriebstätten, Steueraufschub bei der Überführung von "reservehaltigen" Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebstätten oder ausländische Stammhäuser, Antimissbrauchsnormen.
http://www.ifst2.de/publikationen/449/inhalt.html - Inhaltsverzeichnis
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).