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Wissenschaft
ZU DEN BERICHTEN ÜBER DEN STAMMZELLFORSCHER PROF. DR. JÜRGEN HESCHELER
Anlässlich des in den Medien erhobenen Vorwurfs eines unterlassenen Genehmigungsantrags für Stammzellforschung nimmt die Universität zu Köln wie folgt Stellung:
Es handelt sich um wissenschaftliche Untersuchungen an humanen embryonalen Stammzellen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte die Einfuhr und wissenschaftliche Arbeit mit diesen Zellen bereits mehrfach genehmigt. Innerhalb der wissenschaftlichen Untersuchungen sind Qualitätskontrollen obligatorisch. Im Rahmen seiner genehmigten Projekte hat Prof. Hescheler die obligatorische Qualitätskontrolle (Pluripotenztest) durchgeführt und die Ergebnisse mit parallelen Untersuchungen der Universität Tübingen in einer gemeinsamen Publikation (Nature) veröffentlicht. Nach Kenntnisstand der Universität zu Köln prüft das RKI, ob eine Genehmigung für diesen vergleichenden Vorgang hätte beantragt werden müssen. Mit einem Abschluss dieser Prüfungen ist in absehbarer Zeit zu rechnen. Unabhängig von dieser Prüfung untersucht auch die Universität zu Köln hausintern diesen Vorgang. Eine Beurteilung ist erst nach Abschluss dieser Prüfungen sinnvoll und möglich.
Professor Dr. Holger Burckhart, Prorektor der Universität zu Köln
Verantwortlich: Dr. Patrick Honecker
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Medizin, Philosophie / Ethik, Recht
regional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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