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01.02.2001 14:10

Berufs-Begabungen gesucht

Dr. Gottfried Oy Public Relations und Kommunikation
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (Main)

    Hochschulzugang für besonders befähigte Berufstätige
    zu den Universitäten im Lande Hessen / Anmeldeschluss:
    15. Februar 2001

    FRANKFURT. Bis zum 15. Februar 2001 können sich auch in diesem Jahr wieder qualifizierte Berufstätige ohne Abitur zum Studium an der Goethe-Universität bewerben. Aufgrund einer Änderung der Approbationsordnung kann seit vergangenem Jahr nun auch die Hochschulzugangs- prüfung zur Bewerbung für ein Medizin-, Zahnmedizin- oder Pharmaziestudium abgelegt werden; sie ersetzt das Abitur für den gewünschten Studiengang. Die ersten Bewerber/innen mit dem Ziel eines medizinischen bzw. zahnmedizinischen Studiums haben die Prüfung abgelegt; von 15 Bewerber/innen meldeten sich fünf (drei mit Ziel Medizin, zwei mit Ziel Zahnmedizin) zur Prüfung. Vier Bewerber/innen bestanden, und sind damit berechtigt, sich bei der ZVS um einen Studienplatz zu bewerben.

    Seit 1994 ist der Hochschulzugang besonders befähigten Berufstätigen eröffnet; dabei sollte der gewählte Studiengang in unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausbildung und dem ausgeübten Beruf stehen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über den Zugang besonders befähigter Berufstätiger zu den Universitäten im Lande Hessen vom 30. Juli 1993, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 02.07.1999. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen.
    o Eine abgeschlossene Berufsausbildung, Meisterprüfung oder adäquate Ausbildung.
    o Eine mindestens vierjährige Tätigkeit im erlernten oder
    einem verwandten Beruf.
    o Ihr Wissen durch Weiterbildung auf dem einschlägigen
    Gebiet vertieft haben und durch entsprechende Zertifikate
    nachweisen können.
    o Der/die Bewerber/in muss der derzeit in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

    Nach bestandener Hochschulzugangsprüfung kann dann ein Studium im angestrebten Studiengang zum WS 2001/2002 an der Goethe-Universität aufgenommen werden (außer ZVS-Fächern).

    In 19 Prüfungskommissionen werden die Bewerber/innen beraten, zugelassen und geprüft. Hierbei sind Klausuren zu schreiben und eine mündliche Prüfung abzulegen. Wer eine Meisterprüfung nachweist, muss lediglich ein Eignungsgepräch absolvieren.

    Die Prüfungen finden im Mai/Juni statt, so dass erfolgreiche Absolventen sich jeweils bis zum 15.07. bei der ZVS in Dortmund und im Studentensekretariat der Goethe-Universität bewerben können.

    Das Interesse und der Informationsbedarf ist von Anfang an groß, die Motivation der Interessenten in der Regel so hoch, dass bürokratische Hürden und eventuelle Anfangsschwierig keiten im Studium in der Regel problemlos überwunden werden können.

    Kontakt : Dezernat für Studienangelegenheiten: Roswitha Jahnel; Tel.: 069/798-22978; E-Mail: jahnel@em.uni-frankfurt.de / Angela Schulz; Tel.: 069/798-28988; E-Mail: Angela.Schulz@em.uni-frankfurt.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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