idw - Informationsdienst
Wissenschaft
Der Leitung der Freien Universität Berlin ist seit gestern bekannt, dass auch zwei Personen aus dem Umkreis der Freien Universität im Verdacht stehen sollen, sich im Zusammenhang mit Promotionen rechtswidrig verhalten zu haben und Zahlungen entgegen genommen zu haben. Entsprechende Informationen erhielt die Freie Universität am Mittwoch auf erneute Nachfrage bei der Kölner Staatsanwaltschaft.
Eine der betroffenen Personen war bis 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität tätig und steht seitdem in keinem Dienstverhältnis mehr mit der Universität. Der Privatdozent unterrichtet nur noch im Rahmen seiner Pflichtlehre an der Universität. Bei der zweiten Person handelt es sich hingegen um ein Mitglied der Charité, der insofern auch die dienstrechtliche Aufsicht obliegt. Dienstherr ist deshalb nicht die Freie Universität.
Die Leitung der Freien Universität Berlin hätte sich gewünscht, dass sie von den Ermittlungsbehörden frühzeitiger und präziser über die Verdachtsfälle informiert worden wäre. So hätte die Irritation darüber, ob die Freie Universität betroffen ist oder nicht, vermieden werden können. Entgegen anderslautender Presseberichte musste die Universitätsleitung bis zum Mittwoch aufgrund der ihr vorliegenden staatsanwaltschaftlichen Auskünfte davon ausgehen, dass dort keine belastbaren Informationen über eine Verwicklung von Personal der Freien Universität in die Affäre vorliegen.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Personalia, Studium und Lehre
Deutsch

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