idw - Informationsdienst
Wissenschaft
26/2002
Untersuchung einer Haarprobe von Christoph Daum
Stellungnahme des Instituts für Rechtswissenschaft
In verschiedenen Medien wurde verbreitet, daß eine Verwechslung bzw. Vertauschung der im Auftrag von Christoph Daum auf Kokain untersuchten Haarprobe stattgefunden haben könnte. Die Leitung des Instituts für Rechtswissenschaft der Universität zu Köln er-klärt hierzu, daß nach Übergabe an das Institut eine Verwechslung dieser Haarprobe absolut ausgeschlossen ist. Die Untersuchung dieser und keiner anderen Haarprobe hat die Herrn Daum damals mitgeteilte Konzentration ergeben.
(9 Zeilen á 60 Anschläge)
Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Sportwissenschaft
überregional
Organisatorisches
Deutsch
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