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08.05.2002 11:29

Haarprobe von Christoph Daum

Gabriele Rutzen Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

Untersuchung einer Haarprobe von Christoph Daum
Stellungnahme des Instituts für Rechtsmedizin

Bezug nehmend auf Presseartikel, die Zweifel an der Untersuchungskompetenz der forensischen Toxikologie des Kölner Instituts für Rechtsmedizin aufkommen lassen könnten, teilt das Institut folgendes mit:

1. Für Herrn Daum haben wir im Jahr 2000 eine privat von ihm in Auftrag gegebene Untersuchung durchgeführt und ihm das Ergebnis mitgeteilt.
2. Herr Daum hat uns nicht von der Schweigepflicht entbunden.
3. Ein Gutachten in dieser Sache wurde demzufolge von uns weder für die Staatsanwaltschaft noch für ein Gericht oder einen sonstigen Dritten erstattet.
4. Der vom Gericht bestellte Gutachter Dr. Sachs hat infolge der von Herrn Daum ausdrücklich erteilten Entbindung von der Schweigepflicht im konkreten Fall von Herrn Professor Dr. Kä-ferstein keinerlei Informationen erhalten. Er war auf allgemeine Informationen und den Akteninhalt für seine Begutachtungen angewiesen.
5. Die von Herrn Dr. Sachs laut Presseberichten gezogenen Schlußfolgerungen sind aus der Sicht des Instituts und unter Berücksichtigung der hier vorliegenden Aufzeichnungen über die Untersuchungsabläufe, die auch Herrn Dr. Sachs zugänglich waren, nicht nachvollziehbar.
6. Das Landgericht in Köln hat mit Urteil vom 16.04.2002 den Klageantrag von Herrn Daum abgelehnt, Herrn Professor Dr. Käferstein zu verbieten, festzustellen, die chemisch-toxikologischen Untersuchungen seien fehlerfrei durchgeführt worden und im Ergebnis richtig.
7. Das Institut für Rechtsmedizin nimmt regelmäßig an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen teil (Ringversuche). Bei erfolgreicher Teilnahme werden Zertifikate erhalten. Uns liegen im Augenblick bis ins Jahr 2003 gültige Zertifikate vor zum Nachweis von Drogen und Benzodiazepinen im Blut und zum Nachweis von Drogen in Haarproben. In internationalen Ringversuchen zum Drogenscreening im Urin belegen wir unter 74 Laboratorien mit 100 Prozent erfolgreichen Bestimmungen Rangplatz 1.

Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias

Für Rückfragen steht Ihnen Professor Dr. Michael Staak unter der Telefonnummer 0221-478-4281, der Faxnummer 0221-478-4261 und der Email-Adresse michael.staak@medizin.uni-koeln.de zur Verfügung.
Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web
(http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.html).
Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir Ihnen dankbar.


Bilder

Ergänzung vom 08.05.2002

4. Der vom Gericht bestellte Gutachter Dr. Sachs hat in folge der von Herrn Daum ausdrücklich n i c h t
erteilten Entbindung von der Schweigepflicht im konkreten Fall von Herrn Professor Dr. Käferstein keinerlei Information erhalten.


Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Sportwissenschaft
überregional
Organisatorisches
Deutsch


 

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