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Wissenschaft
Von autonomen Fahrzeugen versprechen sich die Hersteller neben gesteigertem Komfort vor allem eines: mehr Sicherheit. Denn ein technisches System ermüdet nicht, macht keine Flüchtigkeitsfehler und benötigt so gut wie keine Reaktionszeit. Was aber, wenn ein selbstfahrendes Auto in eine ausweglose Situation gerät, in der es zwischen Leben und Tod entscheiden soll?
Auch autonome Fahrzeuge werden irgendwann in Situationen geraten, in denen es keine „richtige“ Entscheidung mehr gibt. Das Auto rast auf ein Hindernis zu – wenn es zu einem Zusammenstoß käme, würde dies den sicheren Tod des Fahrers bedeuten. Beim Ausweichen nach links ist eine Kollision mit dem Gegenverkehr unvermeidlich, auf dem Bürgersteig rechts stehen zwei unbeteiligte Passanten. Meist ist es zu spät, die Kontrolle an den Fahrer zurückzugeben, also muss das System selbst entscheiden.
Aber welche Entscheidung ist die richtige? Eine Frage, die nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Probleme aufwirft. Aus rechtlicher Sicht ist eine Abwägung Leben gegen Leben nicht zulässig. Ein Achtjähriger ist genau „so viel wert“ wie ein Achtzigjähriger, und auch die Leben vieler Menschen überwiegen nicht das Leben eines Einzelnen.
Um die rechtlichen Hintergründe derartiger Dilemma-Situationen zu durchleuchten und praktisch relevante Fallszenarien durchzuspielen, kommen am 30. und 31. Mai 2016 Fachleute verschiedener Universitäten in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München zusammen. Sie treffen sich dort zur 4. Würzburger Tagung zum Technikrecht mit dem Thema „Notstandsalgorithmen“. Bislang fand die Tagung jeweils in Würzburg statt. Diesmal ist München ihr Schauplatz, weil die Veranstalter sie erstmals in Kooperation mit dem Munich Center for Internet Research (MCIR) anbieten.
Ausgerichtet wird die Tagung wie gewohnt von der Forschungsstelle RobotRecht unter der Leitung von Professor Eric Hilgendorf, Juristische Fakultät der Universität Würzburg. Die Forschungsstelle wurde im Wettbewerb „Deutschland – Land der Ideen 2015“ mit einem Innovationsförderpreis der Bundesregierung ausgezeichnet.
Registrierung ab 6. April erforderlich
Für die Teilnahme an der Tagung wird ein Beitrag in Höhe von 120 Euro erhoben. Für Angehörige und Studierende der Universität Würzburg ist die Teilnahme kostenfrei.
Obwohl rechtliche Fragestellungen im Mittelpunkt stehen, richtet sich die Einladung nicht nur an Juristen, sondern auch an Studierende und Praktiker technischer Berufe.
Die Registrierung ist vom 6. April bis einschließlich 22. Mai 2016 möglich über die Website der Tagung: http://www.jura.uni-wuerzburg.de/forschung/forschungsstelle_robotrecht/konferenz...
Kontakt
Forschungsstelle RobotRecht, Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Juristische Fakultät, Universität Würzburg, robotrecht@jura.uni-wuerzburg.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
Informationstechnik, Maschinenbau, Recht, Verkehr / Transport, Wirtschaft
überregional
Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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