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Die deutschen Kinder- und Jugendärzte fordern die Umsetzung der GMK-Beschlüsse von 1997 und des gemeinsamen Beschlusses aller Bundestagsfraktionen vom 27. Juni 2002. Diese Beschlüssen sind unverändert hochaktuell im Hinblick auf die gerade anstehende Modernisierung des Gesundheitssystems.
Der 27. Juni 2002 war ein besonderer Tag, an dem der Deutsche Bundestag einen einstimmigen Beschluss fasste. Die Abgeordneten bemängelten gemeinsam, dass immer noch 40% unserer kranken Kinder und Jugendlichen in Deutschlands Krankenhäusern in Erwachsenenabteilungen behandelt werden.
Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) hatte bereits am 20./21. November 1997 in Saarbrücken einstimmig beschlossen, dass
* krankenhausbehandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche vorrangig in pädiatrischen Fachabteilungen behandelt werden sollen, auch prä- und postoperativ.
* kranke Kinder, die nicht in pädiatrischen Krankenhausabteilungen behandelt werden, vorrangig von Kinderkrankenschwestern betreut und nicht in einem Raum mit Erwachsenen untergebracht werden sollen.
Mit ihrem Beschluss bestätigte die Gesundheitsministerkonferenz international anerkannte Rechte von Kindern und Jugendlichen auch für Deutschland. Der interfraktionelle Beschluss des Bundestages vom 27.06.02 hat diese Position der Politik ausdrücklich bestätigt.
Die Kinder- und Jugendärzte Deutschlands fordern erneut die zuständigen Gesundheitsminister der Länder auf, in ihrem Zuständigkeitsbereich für die politische Umsetzung dieses Beschlusses zu sorgen und die Fehlbelegung von Erwachsenenabteilungen mit kranken Kindern und Jugendlichen zu beenden.
Im nächsten Jahr soll das neue Krankenhausvergütungssystem auf der Basis von diagnosebezogenen Fallpauschalen bundesweit eingeführt werden. Das aus Australien bisher ohne Anpassung übernommene System ist aber nicht geeignet, die Besonderheiten der stationären Versorgung im Kindesalter abzubilden. So werden Mehrkosten für den höheren Personalaufwand bei Pflegekräften, Ärzten und Funktionsdiensten in der Kinderbetreuung im Vergleich zu den Erwachsenen nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft für Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen Deutschlands (GKinD e.V.) hat in der Gegenüberstellung mit den bundesdeutschen Referenzwerten für die Fallpauschalenbewertung ermittelt, dass die Kosten der Kinderversorgung um 20-30% über den Kosten der Gesamtgruppe bei gleicher Diagnose liegen.
GKinD hat nun den für das Fallpauschalensystem zuständigen Gremien zielgerichtete Verbesserungsvorschläge vorgelegt, die eine systematische Einführung von Altersgruppen im Fallpauschalensystem vorsehen (Alter: 1. < 28 Tage; 2. 28 Tage bis < 1 Jahr; 3. 1 bis < 6 Jahre; 6 bis < 18 Jahre). Die altersbezogenen Fallpauschalen sollten nur in Kinderabteilungen und Kinderkliniken zur Anwendung kommen, weil nur diese die erforderliche aufwendige kinderärztliche/kinderchirurgische und kinderkrankenpflegerische Betreuung gewährleisten.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin fordert die zuständigen Gremien auf, im Interesse der Kinder diese sinnvolle Erweiterung des Fallpauschalensystems einzuführen, um somit auch in Zukunft eine adäquate Versorgung von Kindern im Krankenhaus zu ermöglichen.
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Erik Harms
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
E-Mail: harms@uni-muenster.de
Geschäftsstelle DGKJ:
Eichendorffstr. 13
D-10115 Berlin
Tel. + 49 (0) 30 / 308 77 79-11
Fax: + 49 (0) 30 / 308 77 79-99
E-Mail: info@dgkj.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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