idw - Informationsdienst
Wissenschaft
Dem DDR-Grenzregime an der innerdeutschen Grenze fielen einer neuen Studie der Freien Universität Berlin zufolge insgesamt 327 Männern, Frauen und Kinder aus Ost und West zum Opfer. Die Getöteten waren zwischen sechs Monaten und 81 Jahren alt, wie ein Team des Forschungsverbunds SED-Staat der Hochschule nach fast fünfjährigen Recherchen weiter herausfand. Projektleiter Prof. Dr. Klaus Schroeder und Dr. Jochen Staadt stellten die Ergebnisse am Mittwoch gemeinsam mit der Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters und Vertretern der drei beteiligten Bundesländer in der Gedenkstätte Berliner Mauer vor.
Die Forschungsarbeiten zu dem biografischen Handbuch wurden aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Bundesländer Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt finanziert.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hatten insgesamt 1.492 Verdachtsfälle überprüft, zu denen es in unterschiedlichen Archiven und durch die Angaben von Zeitzeugen Hinweise auf Todesumstände im Kontext des DDR-Grenzregimes gab. Das Handbuch „Die Todesopfer des DDR-Grenzregimes an der innerdeutschen Grenze“ umfasst auf 684 Seiten Angaben zum Leben und zu den Todesumständen der Männer, Frauen und Kinder, denen das DDR-Grenzregime zwischen Lübecker Bucht und der damaligen Tschechoslowakei zum Verhängnis wurde. Damit ist nach Auffassung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Aufarbeitung der Todesfälle an der innerdeutschen Grenze abgeschlossen. Zu Todesfällen von DDR-Bürgern bei Fluchtversuchen über die Ostsee und über die Grenzen anderer Ostblockstaaten seien weitere Recherchen nötig, betonte Prof. Dr. Klaus Schroeder von der Freien Universität Berlin.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagte: „Die Erinnerung an die Schrecken des Grenzregimes an der ehemaligen innerdeutschen Grenze aufrecht zu erhalten, ist ein zentrales Anliegen bei der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Die neuen Forschungsergebnisse werden einen wichtigen Beitrag leisten, den Todesopfern des DDR-Grenzregimes an der innerdeutschen Grenze Namen und Gesicht wieder zu geben und ihrer auf diese Weise würdig gedenken zu können. Das sind wir den Menschen schuldig, die für Freiheit und Selbstentfaltung ihr Leben ließen. Wir stehen aber auch in der Verantwortung für eine demokratische Zukunft. Denn die Freiheit braucht auch dort Verteidiger, wo die Selbstentfaltung nicht an Mauern, Stacheldraht und Minenfeldern endet.“
Der sozialen Zusammensetzung nach handelte es sich bei den Opfern des DDR-Grenzregimes überwiegend um junge Arbeiter, Bauern und Handwerker. Etwa 50 Prozent davon gehörten zur Altersgruppe zwischen 18 und 25 Jahren, weitere rund 30 Prozent zur Altersgruppe zwischen 25 und 35 Jahren. Auch 19 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fielen dem DDR-Grenzregime zum Opfer. Unter den an der innerdeutschen Grenze ums Leben gekommenen Zivilisten lag der Frauenanteil bei etwas über zehn Prozent.
Das jüngste bei der Recherche ermittelte Todesopfer war ein im Juli 1977 im Kofferraum eines Fluchtfahrzeugs erstickter sechs Monate alter Säugling. Das älteste Todesopfer an der innerdeutschen Grenze war ein 81-jähriger Bauer aus dem niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg, der im Juni 1967 irrtümlich in ein Minenfeld geriet. Landminen rissen ihm beide Beine ab. Sein Todeskampf dauerte mehr als drei Stunden. Er verblutete unter den Augen eines DDR-Regimentsarztes, der sich nicht in den verminten Grenzstreifen wagte.
Wissenschaftlich erwiesen sind nach Abschluss der Untersuchung nunmehr 327 Todesfälle durch das Grenzregime an der DDR-Westgrenze von 1949 bis 1989.Diese lassen sich folgendermaßen spezifizieren:
A. 238 Todesopfer im Grenzgebiet, gruppiert nach den Umständen ihres Todes:
• 114 Flüchtlinge
• 42 Todesfälle ohne Fluchthintergrund durch Schusswaffen, Minen oder Unfälle im Grenzraum und in Grenzanlagen
• 31 Grenzgänger, erschossen von Grenzpolizisten
• 24 Fälle von Fahnenflüchtigen der DDR-Grenztruppen, die erschossen wurden, Minen auslösten, ertranken oder nach dem Scheitern ihres Fluchtversuchs Suizid verübten
• 11 Suizide nach Festnahmen im Grenzgebiet
• 6 Suizide im Zusammenhang mit Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet
• 5 Flüchtlinge, die nach Fluchtversuchen durch Grenzgewässer vermisst blieben
• 3 im Grenzgebiet erschossene Deserteure der sowjetischen Armee
• 2 Todesfälle von westdeutschen Zollbeamten, die von DDR-Grenzpolizisten erschossen wurden
B. 24 Todesfälle in Ausübung des DDR-Grenzdienstes:
• 9 Grenzsoldaten, erschossen von Fahnenflüchtlingen
• 8 erschossene Grenzsoldaten, die für Flüchtlinge gehalten wurden
• 3 Grenzsoldaten, erschossen von bewaffneten Zivilisten
• 3 Grenzpolizisten, erschossen von Patrouillen der US-Streitkräfte
• 1 Grenzsoldat, erschossen durch Mitarbeiter des Bundesgrenzschutzes
C. 21 Todesfälle im kausalen Zusammenhang des DDR-Grenzregimes:
• 8 hingerichtete ehemalige DDR-Grenzpolizisten
• 6 Personen, erschossen von sowjetischen, ČSSR- oder NVA-Deserteuren
• 2 Personen, erschossen bei Fahnenflucht in Richtung Grenzgebiet
• 2 Volkspolizisten, getötet im Vorfeld von Fluchtversuchen
• 2 im Grenzgebiet festgenommene und in Moskau hingerichtete Zivilisten
• 1 von einem betrunkenen Grenzsoldaten erschossener Zivilist
• 1 Suizid im Krankenhaus nach Verletzung durch eine Mine
• 1 in Moskau hingerichteter Zollbeamter
D. 44 Selbsttötungen von Grenzpolizisten und Grenzsoldaten mit dienstlichem Hintergrund
Die 262 Todesfälle der ersten beiden Fallgruppen entsprechen den Kategorien des biografischen Handbuches über die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961 bis 1989. Bei den 21 Todesfällen im kausalen Zusammenhang des DDR Grenzregimes existieren zu den in Moskau und Leipzig Hingerichteten keine vergleichbaren Fälle im Berliner Handbuch. Gleichwohl stehen diese Hinrichtungen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime, denn zum einen erfolgten alle Festnahmen der später erschossenen Personen im Grenzraum zum anderen bezogen sich die Urteilsbegründungen auf den Grenzdienst oder auf versuchte oder erfolgte Fluchten. In den 1990er Jahren wurden alle hier erwähnten Todesopfer durch Staatsanwaltschaften und ordentliche Gerichte der russischen Föderation beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland rehabilitiert.
Insgesamt 44 Suizide von (203 erfassten Selbsttötungen) in den DDR-Grenztruppen mit dienstlichem Hintergrund, die in einem Kapitel des Handbuches enthalten sind, müssen nach Auffassung der Herausgeber ebenfalls zu den Opfern des DDR-Grenzsystems an der innerdeutschen Grenze gerechnet werden. „Maßgeblich für die Aufnahme der Suizidfälle in ein eigenes Kapitel dieses Handbuches waren Hinweise auf einen möglichen Zusammenhang des jeweiligen Todesfalls mit dem dienstlichen Alltag und den damit verbundenen Zwangslagen und Gewissensnöten von jungen DDR-Bürgern, die im Rahmen des DDR-Grenzregimes den SED-Staat an der innerdeutschen Grenze abzuriegeln hatten“, betonte Dr. Jochen Staadt von der Freien Universität Berlin. „Viele von ihnen verrichteten diesen Dienst nicht aus freiem Willen, manche zerbrachen daran. Auch ihnen wurde das DDR-Grenzregime zum tödlichen Verhängnis.“
Die Überprüfung der insgesamt 1.492 erfassten Verdachtsfälle aus verschiedenen Überlieferungen und Zeitzeugenhinweisen erbrachte Nachweise über 803 Todesfälle (einschließlich der Todesfälle in den Grenztruppen), die räumlich der innerdeutschen Grenze zugeordnet werden konnten oder sich im Zusammenhang des DDR-Grenzregimes ereigneten. „Bei den Verdachtsfällen, die diesen Kriterien nicht entsprachen, handelte es sich um Todesfälle außerhalb des innerdeutschen Grenzgebietes“, erläuterte Dr. Jan Kostka vom Forschungsverbund SED-Staat der Freien Universität. „Darunter befanden sich Flüchtlinge, die bei Fluchtversuchen in der Ostsee und an den Grenzen anderer sozialistischer Staaten ums Leben kamen.“ Darüber hinaus seien darunter identifizierte und nicht identifizierte Wasserleichen gewesen, die aus Grenzgewässern geborgen worden waren; hier sei kein Fluchthintergrund feststellbar gewesen, und es habe kein Bezug zum DDR-Grenzregime hergestellt werden können.
Im Zuge der Überprüfung weiterer Verdachtsfälle, die sich in den Überlieferungen westdeutscher Dienststellen fanden und auf Beobachtungen des DDR-Grenzraumes durch Zollbeamte, den Bundesgrenzschutz, die Polizei oder auf Aussagen von DDR-Flüchtlingen beruhten, belegten Parallelüberlieferungen der DDR-Seite sowohl Fehlinterpretationen von Schusswaffenanwendungen und Minenexplosionen wie auch durch Hörensagen übermittelte angebliche Todesfälle, die nicht den Tatsachen entsprachen. „Im Minengürtel wurden Minen häufig durch Wildtiere oder Witterungseinflüsse ausgelöst“, betonte Dr. Jochen Staadt. Auch von Jägern abgegebene Schüsse hätten als mutmaßliche Schusswaffenanwendung gegen Flüchtlinge Eingang in das Berichtswesen von Zoll und Bundesgrenzschutz gefunden. Ferner unternahm die Einsatzkompanie der Hauptabteilung I des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) den Recherchen der Wissenschaftler zufolge Täuschungsmanöver in nicht verminten Grenzabschnitten. Die MfS-Mitarbeiter brachten dort Übungsmunition zur Explosion, anschließend wurde um Hilfe gerufen, ein Sanitätsfahrzeug fuhr zur Grenze und kurz darauf von dort wieder ins Hinterland. Mit der simulierten Minenexplosion sollte der Bevölkerung in grenznahen Ortschaften suggeriert werden, dass die DDR-Grenze in diesem Gebiet anders als von ihr angenommen vermint sei.
Im Zuge der Recherchen im Meldungsaufkommen der DDR-Grenztruppen und des MfS stieß das Forschungsteam auch auf 454 Todesfälle in den Grenztruppen, die in keinem Zusammenhang mit Fahnenfluchten standen. Von diesen namentlich und hinsichtlich der Todesumstände erfassten Grenzsoldaten starben mindestens 111 durch Schusswaffenunfälle, 203 durch Suizide und 88 durch Unfälle im Dienst. Diese Zahlenangaben sind unvollständig, da das Forschungsteam nicht sämtliche Tagesmeldungen der Grenztruppen und nicht alle Meldungen des MfS auswerten konnte, sondern nur die Überlieferungen monatsweise durchgesehen hat, in denen zusätzliche Angaben zu bereits festgestellten gescheiterten Fluchten und unnatürlichen Todesfällen im Grenzraum zu vermuten waren.
Die soziale Zusammensetzung der bei Fluchtversuchen festgenommenen Personen, die aus DDR-Überlieferungen hervorgeht, blieb über alle Jahre relativ konstant. So registrierte die Volkspolizei 1982 unter den festgenommenen Flüchtlingen 36,8 Prozent Facharbeiter, 19,4 Prozent ungelernte Arbeiter, 6,4 Prozent Schüler und Studenten, 2,1 Prozent Akademiker sowie 1,1 Prozent medizinisches Personal. Bei 44,5 Prozent der Betroffenen handelte es sich dabei um DDR-Bürger im Alter zwischen 18 und 25 und bei 31,8 Prozent um Personen im Alter zwischen 25 und 35 Jahren.
Als zeitlicher Ausgangspunkt für die Untersuchung wurde die Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 gewählt, da trotz fortbestehender direkter Kontrolle der Deutschen Grenzpolizei durch sowjetische Berater mit der staatlichen Konstituierung der DDR die politische und polizeiliche Verantwortung für die Überwachung der innerdeutschen Grenze durch den SED-Staat und seine Institutionen wahrgenommen wurde.
Prof. Dr. Klaus Schroeder hob hervor, dass die für Mord- und Totschlag an der innerdeutschen Grenze politisch und militärisch verantwortlichen DDR-Funktionäre nach der deutschen Vereinigung nur milde bestraft worden seien. „Die Verfahren gegen DDR-Grenzpolizisten und Grenzsoldaten, denen eine tödliche Schussabgabe auf Flüchtlinge an der DDR-Grenze nachgewiesen werden konnte, endeten entweder mit Freisprüchen oder Bewährungsstrafen.“
Die 1492 durch das Forschungsteam der Freien Universität Berlin untersuchten Verdachtsfälle stützen sich auf:
• Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft, die auf Ermittlungen der Zentralen Ermittlungsstelle Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) beruhten. Demnach starben an der Grenze der Sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR-Grenze 128 und in Berlin 109 Menschen durch Gewaltakte der DDR-Grenzsicherungskräfte; 33 davon kamen laut ZERV an der innerdeutschen Grenze durch Erd- oder Splitterminen ums Leben. In diesen Zahlenangaben sind nur diejenigen Fälle enthalten, die auf strafrechtlich relevantes Handeln oder Unterlassen von Befehlshabern und DDR-Grenzwachen beruhen. Grenzgänger und Flüchtlinge, die durch Unfälle ums Leben kamen oder in Grenzgewässern ertranken, sind darin nicht berücksichtigt;
• Angaben aus einer digitalisierte Überlieferung der DDR-Grenztruppen zu Grenzzwischenfällen, die das Bundesarchiv Koblenz dem Forschungsteam der Freien Universität zugänglich machte. Diese Datenbank enthält in kodierter Form Grenzzwischenfälle aller Art;
• Angaben aus der durch den Historiker Gerhard Schätzlein nach Recherchen in den Überlieferungen der DDR-Grenztruppen (Bundesarchiv Freiburg) angelegten fall- und namensbezogenen Datenbank über Grenzzwischenfälle; Gerhard Schätzlein überließ sie dem Forschungsteam zur Auswertung;
• Ergebnisse der Auswertung einschlägiger Sekundärliteratur durch das Forschungsteam;
• Angaben der Arbeitsgemeinschaft 13. August, die Jahr für Jahr wachsende Zahlenangaben zu den Opfern des DDR-Grenzregimes herausbringt. Ihre „vorläufige Bilanz” vom August 2016 bezifferte die Zahl der an der innerdeutschen Grenze vom Kriegsende 1945 bis zum 13. August 1961 um Leben gekommenen Personen auf 387 und für die Zeit vom 13. August 1961 bis zum 9. November 1989 auf 393. Diese Zahl liegt nach Recherchen des Teams der Freien Universität zu hoch: Unter diesen namentlich und zum Teil anonymisiert aufgeführten insgesamt 780 Todesopfern befinden sich nämlich nach genauer Überprüfung unter anderem Personen, die Fluchtversuche verletzt überleben, Suizidfälle von Grenzsoldaten, die in keinem dienstlichen Zusammenhang standen, Unfälle und Schusswaffenunfälle im Grenzdienst, Abschüsse westalliierter Flugzeuge durch sowjetische Streitkräfte, Unfälle sowie Fälle von 106 an Grenzübergangsstellen erlittene Herzinfarkte.
• Hinweise von Zeitzeugen, Standes- und Bürgermeisterämtern, Archivaren, Grenzmuseen und Opferverbänden.
Hinzu kamen Überlieferungen aus den Ermittlungsunterlagen der 1990er Jahre:
• Zentrale Ermittlungsgruppe für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV);
• Unterlagen der Rechtsprechung (Staatsanwaltschaften der Landesgerichte);
• Prozessberichterstattung, juristische Literatur, persönliche Erinnerungen von Zeitzeugen, weitere Sekundärliteratur.
Von den Gesamtkosten des Projekts von 642.000 Euro förderte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 449.000 Euro; mit insgesamt 193.00 Euro beteiligten sich die Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Hessen. Das biographische Handbuch erscheint im Verlag Peter Lang.
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Klaus Schroeder, Forschungsverbund SED-Staat, Telefon: 030/ 838-52091, E-Mail: k.schroeder@fu-berlin.de
Dr. Jochen Staadt, Forschungsverbund SED-Staat, Telefon: 030 / 838-55562, E-Mail: j.staadt@fu-berlin.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, jedermann
Geschichte / Archäologie, Gesellschaft, Politik, Recht
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).