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17.09.2003 15:08

Verfassungsrechtliche Voraussetzungen einer Steueramnestie

Clemens Esser Geschäftsstelle
Institut "Finanzen und Steuern" e.V.

    Im Mittelpunkt einer Untersuchung des IFSt steht die Frage der generellen Verfassungsmäßigkeit von Steueramnestien, insbesondere solchen, die sich auf nicht deklarierte Kapitaleinkünfte beziehen.

    Der Bundestag berät gegenwärtig über ein "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" (Sachverständigen-Anhörung durch den Finanzausschuss am 22.9.2003). Es sieht eine Steueramnestie vor, und zwar für alle, die ihre Einnahmen aus den Jahren 1993 bis 2001 beim Finanzamt falsch angegeben haben, dies jedoch innerhalb einer bestimmten Frist korrigieren. Ihnen soll durch das Angebot von Straffreiheit und teilweisem Steuerverzicht eine "Brücke in die Steuerehrlichkeit" gebaut werden. Im Visier hat das Gesetz dabei hauptsächlich diejenigen, die in der Vergangenheit verdeckt Geld im Ausland angelegt haben, um sich der deutschen Zinsbesteuerung zu entziehen. Sie sollen durch die Amnestie dazu gebracht werden, das Geld nach Deutschland zurückzuholen und künftig hier zu versteuern.
    Zu diesem Vorhaben hat das Institut "Finanzen und Steuern" (IFSt), Bonn eine Untersuchung veröffentlicht (IFSt-Schrift 410: Verfassungsrechtliche Voraussetzungen einer Steueramnestie im Rahmen der Neuordnung der Zinsbesteuerung). Das z. Zt. vom Bundestag beratene Amnestiegesetz wird darin wie folgt beurteilt:
    1) Die aktuell geplante Regelung verstößt - trotz der vorgesehenen befristeten Besserstellung der Steuerunehrlichen - nicht gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG), weil es für die Amnestie gewichtige fiskalische und volkswirtschaftliche Gründe gibt (Aussicht auf Steuermehreinnahmen und Kapitalrückfluss).
    2) Es erscheint jedoch zweifelhaft, ob die Amnestie, wie sie jetzt beschlossen werden soll, noch mit dem Rechtsstaatsprinzip in Form des Gewaltenteilungsgrundsatzes (Art. 20 GG) in Einklang steht. Dieser Grundsatz wird im Kern verletzt, wenn der Gesetzgeber für eine Gruppe von Bürgern die Gültigkeit generell ergangener Gesetze nach Belieben aufheben und so die primäre Rechtsdurchsetzungs-Zuständigkeit der Judikative beiseiteschieben dürfte. Eine Amnestie muss aus rechtsstaatlichen Gründen auf die rechtspolitische Bewältigung von Ausnahmesituationen beschränkt bleiben.
    3) In einer solchen Ausnahmesituation befindet sich zwar gegenwärtig die deutsche Zinsbesteuerung (wegen des Erhebungsdefizits). Was aber aussteht, ist die zeitnahe "Bewältigung", d.h. die legislative Bereinigung dieser Ausnahmesituation. Nötig wäre dazu eine umfassende Reform der Zinsbesteuerung. Die Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie allein reicht hierfür nicht aus. Die Richtlinie verlangt bei Zinsen, die aus Luxemburg, Österreich und Belgien bezogen werden, lediglich die Erhebung einer Quellensteuer. Dem wollen sich Drittstaaten wie die Schweiz und Liechtenstein anschließen. Diese Regelung führt indessen nicht zu einer gleichen Besteuerung von Steuerehrlichen und Steuerunehrlichen. Außerdem erfasst die Richtlinie nicht Zinsen, die ein Inländer im Inland erhält. Beide Probleme könnten durch eine Zinsabgeltungsteuer gelöst werden. Ihre Einführung sollte deshalb schon jetzt, parallel zur Amnestie, in Angriff genommen werden.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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