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Ein jetzt vom Bundesumweltministerium veröffentlichtes Gutachten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg kommt zu dem Schluss, dass ein vorzeitiges Ende für Kohlekraftwerke mit dem Grundgesetz und dem EU-Recht vereinbar ist. Autoren der fast 400 Seiten starken Studie sind der Leuphana-Rechtsprofessor Dr. Thomas Schomerus und Rechtsanwalt Gregor Franßen von der Essener Kanzlei Heinemann und Partner. Das Gutachten dient den 31 Mitgliedern der Kohlekommission als Arbeitsgrundlage für ihren Vorschlag zum Kohleausstieg.
In ihrem Gutachten ziehen die Autoren eine Parallele zum Atomausstieg und kommen zu dem Ergebnis, dass es eine Reihe von Gemeinsamkeiten gibt. Neben einem weitgehenden gesellschaftlichen Konsens über die Notwendigkeit des Ausstiegs stellen sie eine vergleichbare Eigentums- und Bestandsschutzproblematik fest. Auch zu den Themen Gleichbehandlung, Enddatum und Stilllegungsreihenfolge finden sie Entsprechungen. Mögliche Elemente eines Kohleausstiegsgesetzes ließen sich deshalb dem Atomgesetz entnehmen.
Eine wesentliche Frage im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg richtet sich auf mögliche Ausgleichspflichten. Nach Aussage der Verfasser handelt es sich nicht um eine Enteignung im Sinne des Grundgesetzes, sondern um eine sog. Inhalts- und Schrankenbestimmung. Mit Blick auf die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist danach beim Kohleausstieg insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Die Gutachter kommen deshalb zu dem Schluss, dass die Kraftwerksbetreiber bei entsprechender Ausgestaltung keinen Anspruch auf finanzielle Ausgleichsleistungen hätten. Übergangs- und Härtefallregelungen könnten allerdings empfehlenswert sein.
Als Leitkriterium für die Stilllegungsreihenfolge empfehlen die Verfasser den spezifischen CO2 Ausstoß der jeweiligen Anlagen. Weitere Kriterien sollten nach ihrer Auffassung der Amortisationsumfang und die Versorgungssicherheit sein, ebenso gegebenenfalls die regionale Wirtschaftsstruktur. Das Alter der Anlagen allein, ohne Berücksichtigung des spezifischen CO2-Ausstoßes, sehen sie hingegen nicht als geeignetes Kriterium an. Dieser Faktor käme allenfalls bei einer getrennten Stilllegungsreihenfolge für Braun- und Steinkohlekraftwerke in Betracht.
Die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (kurz: Kohlekommission) wurde im Juni dieses Jahres von der Bundesregierung eingesetzt. Ihren Abschlussbericht will die Kommission im Januar des nächsten Jahres vorlegen.
Das Gutachten kann hier eingesehen werden:
https://www.bmu.de/download/kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigun...
Prof. Dr. Thomas Schomerus
Leuphana
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Lehrer/Schüler, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
Energie, Politik, Recht, Umwelt / Ökologie, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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