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11.12.2003 10:41

Dr. Hansjörg Geiger Honorarprofessor am Fachbereich Rechtswissenschaft

Dr. Ralf Breyer Public Relations und Kommunikation
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (Main)

    Senat stimmt Verleihung des Titels an den Staatssekretär im Bundesjustizministerium zu

    FRANKFURT. Dr. Hansjörg Geiger, Staatssekretär im Bundesjustizministerium, wurde auf Vorschlag des Fachbereichs Rechtswissenschaft und nach Anhörung durch den Senat der Universität der akademische Grad 'Honorarprofessor' verliehen.

    In der Begründung des Fachbereichs heißt es, Dr. Geiger erfülle mit seiner Qualifikation in hervorragender Weise die strengen Maßstäbe, die der Fachbereich intern als Voraussetzungen für den Vorschlag zur Ernennung zum Honorarprofessor anlege. Insbesondere habe er sich im Bereich des Datenschutzrechtes und zu Rechtsfragen des europäischen Einigungsprozesses einen Namen gemacht; dies sei auch durch ein eindrucksvolles Schriftenverzeichnis, insbesondere im Bereich des Datenschutzrechtes, belegt, das allein zu diesem Thema fast vierzig Bücher, Buchbeiträge und Zeitschriftenaufsätze umfasse.

    Hervorzuheben seien auch seine Arbeiten zum Stasi-Unterlagen-Gesetz in seiner Zeit als Direktor beim Bun- desbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheits- dienstes. In den vergangenen Jahren habe er sich verstärkt rechtspolitischen Themenstellungen gewidmet, wobei europarechtliche und internationale Aspekte in den Vordergrund getreten seien.

    Gerade in diesem Themenfeld sei die stärkere Bindung von Hansjörg Geiger mit Blick auf die Forschung und den Schwerpunkt 'Internationalisierung und Europäisierung des Rechts' sehr zu begrüßen.

    Mit der Verleihung des Titels 'Honorarprofessor' wird auch das Engagement von Geiger in der Lehre gewürdigt, der bereits seit 1974 Lehraufträge an verschiedenen Institutionen wahrgenommen hat und seit dem Sommersemester 2001 in jedem Semester an der Universität Frankfurt Veranstaltungen anbietet. Mit seinen praxisrelevanten und hochaktuellen Themenstellungen zu 'Grundfragen der europäischen Rechtspolitik', aber auch zu dem Thema 'Erfahrungen und Konflikte beim Zugang zu den Stasiakten' (gemeinsam mit Prof. Spiros Simitis) findet er großen Zuspruch bei den Studierenden.

    Hansjörg Geiger bietet Vorlesungen und Seminare zum Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsrechts sowie Europa- und Völkerrecht an. Hierbei handelt es sich um wichtige Lehr- und Prüfungsgebiete des Studienplans, die von den Studierenden bei der Schwerpunktbildung im Hauptstudium sehr stark nachgefragt werden.

    Der 61-jährige Hansjörg Geiger studierte Rechtswissen- schaft an den Universitäten Hamburg und München und legte beide juristischen Staatsprüfungen 1969 und 1972 in Bayern ab. 1971 promovierte er mit einer Dissertation über das Thema 'Zur verfassungsrechtlichen Problematik des Einflusses der politischen Parteien auf oberste Bundesorgane' an der Juristischen Fakultät der Universität München. Seine berufliche Laufbahn startete Geiger in der Bayerischen Staatskanzlei und war später als Staatsanwalt und Richter sowie in Ministerien und Landesbehörden tätig. Später wurde er in hohe und höchste Positionen in verschiedenen Behörden berufen. So war er Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Präsident des Bundesnachrichtendienstes, bevor er 1998 in sein heutiges Amt als Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz berufen wurde.

    Kontakt: Prof. Joachim Rückert, Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft, Tel.: 798-23260


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Personalia
    Deutsch


     

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