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17.09.2021 08:00

Steuerliche Forschungsförderung: Bis zu einer Million Euro weniger Steuern zahlen, wenn geforscht und entwickelt wird

Minna-Kaisa Mäkinen Unternehmenskommunikation
VDI Technologiezentrum GmbH

    Das Forschungszulagengesetz verspricht unkomplizierte Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Doch wie können Unternehmen diese Förderung nutzen? Das erklärt das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam mit der Bescheinigungsstelle Forschungszulage in Online-Seminaren.

    Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft getreten. In Deutschland steuerpflichtige Unternehmen haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Förderung von Forschung und Entwicklung in Form der sogenannten Forschungszulage – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche.

    Mit dem Forschungszulagengesetz sollen Innovationen in Deutschland gefördert werden. Als Faustformel gilt: Zielt ein Vorhaben darauf ab neue Erkenntnisse für das Unternehmen zu gewinnen, folgt die Umsetzung einem systematischen Plan und besteht ein wissenschaftliches oder technisches Risiko – dann handelt es sich sehr wahrscheinlich um Forschung und Entwicklung.

    Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Unternehmen können bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage im ersten Schritt des Antragsverfahrens kurz und knapp das eigene Vorhaben beschreiben. Egal, welches Thema oder Fachgebiet – alle Anträge werden bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage von passenden Expertinnen und Experten sachgerecht geprüft. Attestiert die Bescheinigungsstelle, dass es sich um Forschung und Entwicklung handelt, können Unternehmen im zweiten Schritt die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragen. Auch das geht volldigital.

    Wie das Antragsverfahren im Detail funktioniert, erklären das Bundesministerium der Finanzen und die Bescheinigungsstelle Forschungszulage in Online-Seminaren. Informationen und hilfreiche Tipps gibt es zu den Themen:
    • Einführung Steuerliche Forschungsförderung und Forschungszulagengesetz: Anspruchsberechtigung, begünstigungsfähige FuE-Vorhaben und das zweistufige Antragsverfahren
    • Das Antragsverfahren bei der BSFZ: Antragsformular, Prüfkriterien und Beispiele für FuE-Tätigkeiten
    • Der Antrag auf Forschungszulage: Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Fördersatz und das Verfahren beim Finanzamt

    Auf der Seite https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/veranstaltungen können Interessierte sich für diesen oder weitere Termine der virtuellen Roadshow anmelden.

    Weitere Infos finden sich auf den Webseiten der BSFZ (https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/) und des Bundesministeriums der Finanzen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern...).


    Weitere Informationen:

    http://www.bescheinigung-forschungszulage.de


    Bilder




    Bescheinigungsstelle Forschungszulage


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
    fachunabhängig
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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