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Die bayerische Justiz wird die außergerichtliche Streitbeilegung, aber auch die Schlichtungskompetenz ihrer Zivilrichter künftig gezielt fördern. Dies betonte die Bayerische Staatsministerin der Justiz, Dr. Beate Merk, bei der Vorstellung des Abschlussberichts zum Forschungsprojekt "Außergerichtliche Streitbeilegung in Bayern" in Nürnberg. Das von Prof. Dr. Reinhard Greger (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Zivilverfahrensrecht der Universität Erlangen-Nürnberg) durchgeführte Forschungsprojekt umfasste zwei Teile: Auf der einen Seite sollten die Erfahrungen mit dem obligatorischen Güteverfahren nach § 15a EGZPO und dem Bayerischen Schlichtungsgesetz ausgewertet werden, zugleich aber sollte mit einem Modellversuch in Nürnberg untersucht werden, wie die Inanspruchnahme außergerichtlicher Streitbeilegung auf freiwilliger Basis gefördert werden kann.
Die obligatorische Schlichtung soll dem Bericht zufolge nur für Nachbarschafts- und Ehrschutzstreitigkeiten, nicht für vermögensrechtliche Angelegenheiten beibehalten werden. Das Konzept professioneller Schlichtung, vornehmlich durch Notare und Rechtsanwälte, habe sich bewährt, die Zahl der Gütestellen solle jedoch nach qualitativen Kriterien (Ausbildung, Erfahrung) begrenzt werden. Die Vergütung der Schlichter sollte leistungsbezogen gestaltet werden, d.h. nach bloßem Güteversuch, umfassendem Schlichtungsverfahren oder Mediation differenzieren.
Um die freiwillige Inanspruchnahme außergerichtlicher Streitbeilegung zu fördern, sollten die vorhandenen Angebote koordiniert, komplettiert und als "zweite Säule der Zivilrechtspflege" publik gemacht werden. Die Vorteile der verschiedenen Konfliktbeilegungsformen sollten Rechtsuchenden und Rechtsberatern besser vermittelt werden. Außerdem sei die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bereichen des Rechtsschutzsystems zu gewährleisten.
Durch Weiterbildungsangebote und organisatorische Maßnahmen der Justiz soll auch die konsensuale Erledigung von Zivilprozessen gefördert werden, und zwar sowohl die interne (durch Gütetermine mit hierauf spezialisierten Richterinnen und Richtern) als auch die externe (durch Verweisung auf Schiedsgutachten, Schiedsverfahren, notarielle Beratung, Mediation).
Justizministerin Merk kündigte bereits für diesen Herbst den Start eines bayerischen Projekts zur gerichtsinternen Mediation an.
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Reinhard Greger
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit
Universität Erlangen-Nürnberg
Schillerstraße 1
Tel.: 09131/85-22252
reinhard.greger@jura.uni-erlangen.de
http://www.jura.uni-erlangen.de/aber/
http://www.presse.uni-erlangen.de/Aktuelles/2002/Forschung_2002/639schlichten.ht...
http://www.uni-erlangen.de/infocenter/presse/pressemitteilungen/nachrichten_2004...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
regional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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