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Am 01.04.2024 trat das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft, das den privaten Eigenanbau sowie den gemeinschaftlichen, nicht-kommerziellen Anbau in Anbauvereinigungen erlaubt. Mit der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) sollen die Auswirkungen des KCanG untersucht werden. In einem Zwischenbericht stellen die Forschenden unter Beteiligung des Suchtforschers an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) und dem Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) Prof. Dr. Daniel Kotz nun erste Zwischenergebnisse vor. So zeigt die Evaluation etwa, dass die Straftaten in Zusammenhang mit Cannabis stark zurückgegangen sind. Die Zahl der Konsumierenden hat sich kaum geändert.
Im Jahr 2024 haben in Deutschland schätzungsweise 5,3 Millionen Erwachsene Cannabis konsumiert. Durch das verfügbare Medizinalcannabis konnten etwa 12 bis 14 % des Gesamtbedarfs an Cannabis gedeckt werden. Die Anbauvereinigungen produzierten dagegen nicht einmal 0,1 % der benötigten Menge. Die Marktanteile des legalen Eigenanbaus sowie des aus illegaler Produktion oder Weitergabe stammenden Cannabis können demgegenüber derzeit nicht quantifiziert werden. Die verfügbaren Daten sprechen zudem mehrheitlich bisher nicht dafür, dass sich das KCanG kurzfristig auf die Anzahl der jugendlichen oder erwachsenen Konsumierenden ausgewirkt hat. Die Teillegalisierung dieser Droge durch das KCanG hat jedoch zu einem starken Rückgang der im Zusammenhang mit Cannabis registrierten Straftaten geführt. So wies die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 in diesem Bereich rund 100.000 Strafverfahren weniger aus als im Vorjahr. Insbesondere Kleinkonsumierende unterliegen seit Inkrafttreten des Gesetzes keiner strafrechtlichen Verfolgung mehr, da der Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf nunmehr legal ist.
Dies sind die ersten, vorläufigen Ergebnisse des Verbundprojektes EKOCAN, die im Rahmen eines Zwischenberichts vorgelegt wurden. EKOCAN ist ein vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragtes unabhängiges wissenschaftliches Konsortium zur Evaluation des KCanG. In dem Forschungsvorhaben werden eigene Daten erhoben und außerdem Informationen aus sonstigen Studien sowie vorliegende Routinedaten zusammengeführt. Beteiligt am Verbundprojekt sind neben dem Centre for Health and Society (chs) der Medizinischen Fakultät der HHU das Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und das Institut für Kriminologie (IfK) an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Die Projektleitung in Düsseldorf hat der Suchtforscher Prof. Dr. Daniel Kotz inne. Koordiniert wird das Projekt durch Dr. Jakob Manthey (UKE). Der Abschlussbericht wird im April 2028 erwartet.
Manthey führt aus, dass im Zwischenbericht Informationen aus zwölf Befragungen und 20 Routinedatenquellen berücksichtigt wurden: „Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass sich infolge der Teillegalisierung im Jahr 2024 die Zahl der Konsumierenden und der Umfang gesundheitlicher Probleme durch Cannabiskonsum kurzfristig kaum verändert haben”. Er betont außerdem, dass sich bestimmte Auswirkungen des KCanG erst mit größerem Abstand bestimmen lassen. Während sich bislang nur wenige Anhaltspunkte für Auswirkungen der Teillegalisierung auf den Gesundheitsschutz zeigen, sieht Manthey in der bisher geringen Anzahl der Anbauvereinigungen ein mögliches Problem: „Wenn der Gesetzgeber die Verdrängung des Schwarzmarktes priorisieren wollte, müssten die Rahmenbedingungen für die Genehmigung und den Betrieb von Anbauvereinigungen vereinfacht werden.“
„In den bisher vorliegenden Daten zeigt sich zudem, dass sich der sinkende Trend im Anteil der Jugendlichen, die Cannabis konsumieren, auch nach der Teillegalisierung fortsetzt“, erläutert Prof. Kotz. Allerdings betreibt weiterhin etwa ein Zehntel der jugendlichen Konsumierenden einen riskanten Umgang mit Cannabis (d. h., sie konsumieren täglich oder fast täglich), was die Wahrscheinlichkeit für teilweise schwerwiegende Gesundheitsprobleme deutlich erhöht. Auch liegen Hinweise vor, dass weniger Jugendliche nach der Teillegalisierung Suchtberatungen in Anspruch genommen haben.
Zu den Auswirkungen auf die cannabisbezogene Kriminalität erklärt Professor Dr. Jörg Kinzig, Direktor des IfK: „Was wir jetzt schon sagen können, ist, dass es sich bei der Teillegalisierung von Cannabis um die quantitativ bedeutsamste Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik handelt. Im Jahr 2024 hat die Polizei im Bereich der Cannabisdelikte über 100.000 Fälle weniger verzeichnet als im Vorjahr.“ Um zu beurteilen, wie sich die Gesetzesänderung im Detail auf die (Organisierte) Kriminalität und auf die Praxis von Polizei und Justiz auswirkt, seien aber noch weitere Daten und ein längerer Beobachtungszeitraum erforderlich.
EKOCAN ist das durch den Gesetzgeber in § 43 KCanG verankerte Projekt zur Evaluation des KCanG. Das Forschungsvorhaben startete am 1. Januar 2025 und hat eine Laufzeit bis 30. April 2028.
Dr. Jakob Manthey (UKE)
Prof. Dr. Daniel Kotz (HHU)
Prof. Dr. Jörg Kinzig (Eberhard Karls Universität Tübingen)
https://www.uke.de/landingpage/ekocan/veröffentlichungen
https://www.uke.de/landingpage/ekocan/
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