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Wissenschaft
Bochum, 05.09.2006
Nr. 290
Finanzagenten haften für Phishing-Geld
OLG Hamburg trifft wegweisende Entscheidung
RUB-Jurist: Tausende sind betroffen, viele Fragen bleiben offen
Tausende Finanzagenten werden in Zukunft auf dem durch Phishing verursachten Schaden sitzen bleiben: Sie müssen damit rechnen, den gesamten Betrag zurückzahlen zu müssen. So bewertet der Bochumer Jurist Prof. Dr. Georg Borges einen aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg. "Die Entscheidung des OLG Hamburg ist die Erste eines Obergerichts zu den zivilrechtlichen Fragen des Phishing im Online-Banking und hat daher grundsätzliche Bedeutung", so Prof. Borges. Davon seien Tausende betroffen, die sich "gutgläubig" als Finanzagenten einstellen ließen und von den Tätern als "unwissende Werkzeuge" für den Transport von Geld eingesetzt wurden. Zugleich lasse die Entscheidung noch zahlreiche wichtige Fragen offen, so Borges, der Vorstandssprecher der Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet (a-i3) ist.
Der Fall
Das Gericht hat entschieden, dass ein Finanzagent, der gutgläubig "gephishtes" Geld ins Ausland weiterleitet, der Bank den gesamten Betrag erstatten muss (OLG Hamburg, Beschlüsse vom 2.8.2006 und vom 7.7.2006, 1 U 75/06). Im konkreten Fall war die Klägerin per Internet als Finanzagentin angeworben worden. Zu ihren Aufgaben gehörte es, Gelder, die von verschiedenen Konten auf ihrem privaten Girokonto eingingen, an ihren Auftraggeber weiterzuleiten. Die Klägerin ging davon aus, dass es sich um Zahlungen von Kunden ihres Auftraggebers handele, und leitete das Geld vermutlich über Western Union weiter. In Wirklichkeit beruhten die Geldeingänge auf gefälschten Überweisungen. Die Täter hatten von Dritten durch Phishing PIN und TAN in Erfahrung gebracht und damit die Überweisungen getätigt. Die Postbank, bei der die Klägerin das Konto unterhielt, stornierte die Gutschriften und verlangte von der Klägerin, alle Überweisungsbeträge - insgesamt über 32.000 Euro - zu zahlen.
Die Entscheidung
Die Klägerin hingegen verlangte, die Stornierung rückgängig zu machen, scheiterte jedoch mit ihrer Klage vor dem Landgericht Hamburg (Urteil vom 18.5.2006, Az. 3 34 O 10/06). Das Oberlandesgericht wies nun die Berufung zurück und stellt fest, dass in einer solchen Konstellation der Finanzagent die Überweisungsbeträge, die auf Phishing beruhen, an die Bank zurückzahlen muss, selbst wenn er das Geld gar nicht mehr hat, sondern es gutgläubig an die Täter weitergeleitet hat.
Die Bewertung
Auch wenn der Beschluss des OLG Hamburg Tausende Finanzagenten betreffe, so handele es sich jedoch offenbar einen Fall, in denen die Phishing-Opfer ihr Konto bei derselben Bank hatten wie der Finanzagent, so Prof. Borges. Für alle anderen Fälle bleibe damit offen, ob der Finanzagent ebenfalls hafte. "Ungeklärt ist auch, in welchen Fällen das Phishing-Opfer den Schaden zu tragen hat", sagt Borges.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Georg Borges, Juristische Fakultät der RUB, Arbeitsgruppe Identitätsschutz im (a-i3), Tel. 0234/32-26775, E-Mail: georg.borges@rub.de, Internet: http://www.a-i3.org
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch
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